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Auslandskrankenversicherung Alte Oldenburger

Die Alte Oldenburger wurde 1927 im Ursprung als „Bäuerliche Krankenkasse“ gegründet und war seinerzeit lediglich für die Landwirtschaft zugänglich. Durch eine Umstrukturierung öffnete sie sich für alle Verbraucher und gehört zu den privaten Anbietern. In der Produktvielfalt ist ebenfalls eine Alte Oldenburger Auslandskrankenversicherung vorhanden.

Allgemeines

  • Verschiedene Tarife 
  • Schließung der Leistungslücken der Gesundheitsreform 
  • Europaweiter und weltweiter Schutz 
  • Individuelle Beiträge 

Leistungen

  • Leistungsübernahme ambulant sowie stationär inkl. notwendiger Zusatzmittel 
  • Transportkosten für beispielsweise notwendige Blutkonserven oder Medikamente 
  • Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt 
  • Notwendiger Krankennrücktransport 
  • Überführung nach Deutschland oder alternativ Bestattung vor Ort im Todesfall in Höhe von 10.000 Euro 

Testurteil

Die Auslandskrankenversicherung der Alte Oldenburger wurde in der Ausgabe 06/2012 wurde mit einem „Befriedigend (2,7)“ beurteilt. Das Testergebnis kann unter http://www.test.de/Auslandsreise-Krankenversicherung-Neue-Testsieger-4374390-0/ eingesehen werden.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der interne Tarifrechner, der unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist, lässt sich für die individuelle Beitragsberechnung nutzen. Weiterhin können die jeweiligen, genauen Versicherungsleistungen eingesehen und mit den Angeboten anderer Versicherer verglichen werden.

 


 

Die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG bietet nicht nur die Vollversicherung an sondern auch zahlreiche Zusatzversicherungen. Sowohl für Mitglieder von gesetzlichen als auch von privaten Krankenkassen bietet die Alte Oldenburger eine Auslandskrankenversicherung als ergänzende Versicherungspolice. Die Auslandskrankenversicherung der Alten Oldenburger kann als Zusatzversicherung zu einer bestehenden Vollversicherung abgeschlossen werden und beinhaltet den notwendigen Reiseschutz für weltweite Reisen. Die Auslandsreisekrankenversicherung der Alten Oldenburger ist in drei verschiedenen Tarifen verfügbar. Es besteht die Möglichkeit eine Auslandskrankenversicherung der Alten Oldenburger für Einzelreisende oder für Familien abzuschließen. Darüber hinaus bietet die Alte Oldenburger eine Auslandskrankenversicherung für Schüler und Studenten an. Die von der Alten Oldenburger angebotene Krankenversicherung für Schüler und Studenten ist für den langfristigen Auslandsaufenthalt von bis zu fünf Jahren ausgelegt. 

Angebotsanforderung und Abschluss der Reisekrankenversicherung 

Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung der Alten Oldenburger ist über die Homepage möglich, wenn der Einzeltarif oder der Familientarif beantragt wird. Der mehrjährige Schutz durch die angebotene Schüler und Studentenversicherung kann nicht über das Internet beantragt werden. Die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung kann unter http://www.alte-oldenburger.de/web/html/start/tarife/angebotsrechner/auslandsreisekranken/index.html beantragt werden. Nachdem das vollständig ausgefüllte Formular übermittelt wurde, erhält der Interessent binnen kurzer Zeit das individuelle Angebot für die Auslandsreisekrankenversicherung. Dieses kann dann direkt wahrgenommen werden. 

Beitragsberechnung und Leistungsumfang

Der Beitrag zu den angebotenen Auslandskrankenversicherungen orientiert sich am Alter des Versicherungsnehmers. Beim Abschluss der Versicherungspolice für die ganze Familie ist das Alter des ältesten versicherten Reisenden ausschlaggebend für die Beitragsberechnung. Sowohl die Einzelpolice ARK-E als auch die Familienpolice ARK-F sind Jahrespolicen. Policen für eine einzelne Reise werden von der Alten Oldenburger nicht angeboten. Der Jahresbeitrag beträgt bis zum 59. Lebensjahr 8,50 Euro. Für Versicherungsnehmer zwischen dem 60. und 69. Lebensjahr fordert die Alte Oldenburger einen Jahresbeitrag in Höhe von 17,00 Euro. Die Auslandskrankenversicherung der Alten Oldenburger kann von Reisenden jeden Alters abgeschlossen werden, es besteht keine Höchstaltersgrenze. Versicherungsnehmer müssen aber ab dem 70. Lebensjahr einen deutlich erhöhten Jahresbeitrag von 34,00 Euro in Kauf nehmen. Der Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung bleibt unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers stets gleich. Es bestehen keinerlei Einschränkungen in der Kostenübernahme oder Höchstgrenzen bei der Erstattung. Eine eigene Beteiligung im Versicherungsfall wird nicht gefordert. Der Familientarif ARK-F umfasst alle namentlich benannten Reisenden. Der Versicherungsbeitrag beginnt bei 20 Euro für die ganze Familie. Erreicht einer der Reisenden die Altersgrenze von 60 Jahren, steigt der Beitrag auf 40 Euro. Der maximale Beitrag zur Familienversicherung liegt bei 80 Euro jährlich, wenn eines der Familienmitglieder das 70. Lebensjahr erreicht. 

Versicherungsumfang und Versicherungsleistung

Bei der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung ist die Kostenübernahme für alle notwendigen medizinischen Leistungen während einer Reise garantiert. Die Kostenerstattung erfolgt für alle ambulanten und stationären Behandlungen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Schmerzsteillende Zahnbehandlungen sind im Versicherungsumfang enthalten, ohne dass eine Erstattungshöchstgrenze festgelegt ist. Als zusätzliche Leistungen enthält die Auslandskrankenversicherung die Kostenübernahme bei einem Rücktransport, dem Transport von Blutkonserven und Medikamenten sowie für benötigte Hilfsmittel. Für alle Versicherungsnehmer steht der Notruf Service der Versicherungsgesellschaft rund um die Uhr zur Verfügung. Dieser unterstützt bei der Vermittlung eines Arztes oder einer Klinik und gibt bei Bedarf die Zahlungsgarantie an den Behandelnden. Darüber hinaus übernimmt der Notruf Service alle organisatorischen Maßnahmen für einen Rücktransport oder eine Überführung bei Tod des Versicherungsnehmers.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich