Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung ARAG

Bei der ARAG handelt es sich um ein familiengeführtes Unternehmen, welches sich ursprünglich ausschließlich mit dem Anbieten einer Rechtschutzversicherung befasste. Durch weitere Tochtergesellschaften wurde das Versicherungsangebot jedoch erweitert. So wird auch eine ARAG Auslandskrankenversicherung angeboten.

Grundlegendes

  • Leistungslücken der Krankenkassen werden geschlossen 
  • Schutz für Europa und die Welt 
  • Für Urlaubs- und Geschäftsreisende 
  • Reisedauer bis zu 42 Tagen pro Reise 
  • Tarife altersunterschiedlich 

Leistungen

  • Ärztliche Behandlungen, ambulant sowie stationär inkl. aller notwendiger Zusatzmittel 
  • Dringende Zahnarztbehandlungen inkl. Füllungen und Reparaturen Zahnersatz 
  • Transportkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus 
  • Medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Krankenrücktransport 
  • Im Todesfall Überführung nach Deutschland oder alternativ Bestattung vor Ort bis max. 10.250 Euro

Testurteil

Die Auslandskrankenversicherung der ARAG konnte im Juni 2012 bei der Stiftung Warentest Finanztest mit einem „Ausreichend (3,8)“ abschneiden. Unter http://www.testberichte.de/p/arag-tests/auslandsreise-krankenversicherung-rk-j-rk-j70-rk-jf-testbericht.html ist der Testbericht einzusehen.

Versicherungsvergleich

Der interne Vergleichsrechner, der sich nach dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ öffnet, steht für eine individuelle Beitragsermittlung und Leistungseinsicht zur Verfügung. Weiterhin können die Angebote anderer Versicherer in den Vergleich einbezogen werden.

 


 

Der ARAG Konzern ist ein international tätiges Unternehmen unter familiärer Führung. Das Unternehmen legt großen Wert auf ein vielseitiges Engagement und eine breitgefächerte Produktpalette. Das internationale Engagement des ARAG Konzerns lässt sich an dem Status als Europas größter Sportversicherer und Sponsor von deutschen und europäischen Sportlern ablesen. Für alle privaten Kunden bietet der ARAG Konzern Versicherungsprodukte für den individuellen Bedarf. Nicht nur Sachversicherungen sondern insbesondere Personenversicherungen stellen einen großen Anteil an der Produktpalette dar. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge bietet die ARAG eine Auslandskrankenversicherung für alle gesetzlich und privat Versicherten an. Die ARAG Auslandsreisekrankenversicherung wird als Reiseversicherung mit Ganzjahresschutz für Einzelreisende und Familien angeboten. Der Abschluss der Versicherungspolice kann in einem persönlichen Beratungsgespräch oder telefonisch durchgeführt werden. 

Tarife und Beiträge 

Die Auslandsreisekrankenversicherung der ARAG ist eine Ganzjahrespolice und bietet den umfassenden Schutz für alle privaten Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres. Der Versicherungsschutz durch die Auslandsreisekrankenversicherung der ARAG besteht für alle Einzelreisen, die eine maximale Reisedauer von 42 Tagen nicht überschreiten. Ausschlüsse einzelner Reiseländer gibt es nicht, so dass auch bei einer Reise in die USA oder nach Kanada keine zusätzliche Versicherungspolice nötig ist. Für Reisende stehen drei verschiedene Optionen zur Auswahl. Die ARAG Auslandsreisekrankenversicherung wird für Einzelreisende und für Familien angeboten. Der Jahresbeitrag zur Auslandskrankenversicherung der ARAG für die ganze Familie beträgt pauschal 24 Euro. Bei der Police für Einzelreisende legt die ARAG den Jahresbeitrag in Abhängigkeit vom Alter des Versicherungsnehmers fest. Für Einzelreisende bis zu einem Alter von 69 Jahren kostet die ARAG Auslandskrankenversicherung im Tarif „RK“ jährlich 8 Euro. Mit dem Erreichen des 70. Lebensjahres steigt der Jahresbeitrag auf 20 Euro. Die Vereinbarung einer eigenen Beteiligung im Versicherungsfall ist nicht möglich. Bei der Auslandsreisekrankenversicherung der ARAG besteht keine Möglichkeit zur Beitragsreduzierung. 

Leistungsumfang und Kostenerstattung

Die Kostenerstattung für Versicherungsnehmer der ARAG Auslandsreisekrankenversicherung beträgt 100 %. Der Versicherer legt keine Erstattungsgrenzen oder maximal Beträge für die stationäre und ambulante Behandlung fest. Bei ambulanten Behandlungen werden alle anfallenden Kosten für die ärztliche Behandlung sowie Heilmittel, Medikamente, Verbandsmittel und Röntgendiagnostik übernommen. Bei stationären Aufenthalten übernimmt die Auslandskrankenversicherung der ARAG alle anfallenden Aufenthaltskosten einschließlich Operationskosten und mit der Operation verbundenen Nebenkosten. Ein medizinisch notwendiger Transport in ein Krankenhaus am Reiseort oder der medizinisch notwendige Rücktransport in ein Krankenhaus am Wohnort des Versicherungsnehmers werden uneingeschränkt durch die Versicherung erstattet. Die einzige Einschränkung bei der Höhe der Aufwandserstattung besteht bei der Überführung in die Heimat oder der Bestattung im Ausland. Hier übernimmt die Reisekrankenversicherung der ARAG maximale Kosten in Höhe von 10.250 Euro. In der Auslandsreisekrankenversicherung ist eine ausreichende Deckung für Zahnbehandlungen enthalten. Die Versicherung übernimmt anfallende Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung sowie die Aufwendungen für Füllungen in einfacher Ausfertigung. Für alle medizinischen und organisatorischen Fragen steht ein Notrufteam zur Verfügung. Der Versicherungsnehmer kann das Serviceteam rund um die Uhr erreichen und erhält umgehend Unterstützung. Über die Versicherungsbedingungen schließt die ARAG die Kostenübernahme für geplante Heilbehandlungen am Zielort aus. Dieser Ausschluss gilt auch, wenn die Reise mit dem Zweck eines geplanten operativen Eingriffs angetreten wird. Dann erlischt der Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung und es werden keinerlei entstehende Kosten und Aufwendungen erstattet. Wenn die Kosten für eine medizinische Behandlung aus einem vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer herbeigeführten Unfall entstehen, ist die ARAG Auslandskrankenversicherung von der Leistungspflicht entbunden. Alle Details und die Versicherungsbedingungen der ARAG Reisekrankenversicherung mit Ganzjahresschutz sind unter http://www.arag.de/medien/pdf/angebote-und-beratung/a826_bedingungen_auslandsreise_9.09_d.pdf abrufbar.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich