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Auslandskrankenversicherung Barmer

Bei der Barmer GEK handelt es sich um eine der gesetzlichen Krankenkassen, die früher als Barmer Ersatzkasse bekannt war und von den Angestellten ausgewählt werden konnte. Seit der Krankenkassenöffnung ist sie für jedermann zugänglich. Da die GEK Auslandskrankenversicherung nicht ausreichend ist, hat sie sich einen privaten Kooperationspartner hinzugeholt.

Allgemeine Informationen

  • Basisschutz im Krankheitsfall im Ausland
  • Über die Europäische Versichertenkarte zugänglich
  • Gilt für Europa sowie die Mittelmeeranrainerstaaten
  • Weltweite Reisen sind nicht abgesichert
  • Verbleibende Differenz trägt der Versicherte
  • Zahlreiche Leistungen, wie Krankenrücktransport oder Zahnbehandlungen sind ausgeschlossen
  • Kooperationspartner HUK Coburg

Leistungen Kooperationspartner

  • Schließt die gesetzliche Versorgungslücke
  • Europa- sowie weltweiter Schutz bis 42 Tage Reisedauer
  • Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport
  • Notwendige Schmerzbehandlung Zahnarzt
  • Differenz des Basisschutzes wird ausgeglichen

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Wer bei der Barmer versichert ist, muss nicht zwingend die HUK Coburg als Versicherungspartner auswählen. Über den internen Tarifrechner lassen sich die individuellen Beiträge sowie Leistungen mit weiteren Angeboten anderer Versicherer in den Vergleich ziehen. Der Tarifrechner ist über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ zugänglich.

 


 

Der Zusammenschluss der Barmer und der Gmünder Ersatzkasse bildet die Barmer GEK. Bereits seit mehr als 100 Jahren steht die Barmer Ersatzkasse als Krankenversicherer zur Verfügung. Dabei bietet die Barmer GEK sowohl umfassende Krankenvollversicherungen als auch ergänzende Zusatzversicherungen und Wahltarife an. Alle Mitglieder der Barmer Ersatzkasse sind mit der Auslandskrankenversicherung bereits europaweit gut versichert. Die Auslandskrankenversicherung der Barmer für europäische Reisziele ist bereits im Grundumfang der Vollversicherung enthalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei der Barmer einer Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Geltungsbereich abzuschließen. Die Barmer Auslandsreisekrankenversicherung wird in Kooperation mit der renommierten HUK Coburg angeboten. Die Auslandskrankenversicherung der Barmer GEK kann online beantragt werden. Da die GEK Auslandskrankenversicherung von der HUK Coburg getragen wird, erfolgt die Antragsstellung nicht über das Portal der Barmer GEK sondern unter http://www.huk.de/produkte/krankenversicherung/barmer-zusatzversicherung/reisezusatzversicherung.jsp?VMNR=03/6600-U

Beiträge und Tarifoptionen der Auslandskrankenversicherung 

Für alle privaten Reisen bietet die Barmer Ersatzkasse die Auslandskrankenversicherung als Ganzjahrespolice an. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei der Barmer GEK als Versicherungspolice für eine Einzelreise oder eine Geschäftsreise ist nicht möglich. Die Barmer Auslandskrankenversicherung mit Ganzjahresschutz kann für Einzelreisende oder für gemeinsam reisende Familien beantragt werden. Bei der Familienversicherung sind alle in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Familienmitglieder versichert. Die GEK Auslandskrankenversicherung hat auch für alle mitreisenden Kinder Gültigkeit, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Auslandskrankenversicherung der Barmer im Tarif RBF kann nur beantrag werden, wenn alle Familienmitglieder bereits bei der GEK versichert sind. Wenn der Familientarif abgeschlossen wird, besteht der Versicherungsschutz für die Auslandsreise auch dann, wenn eines der versicherten Familienmitglieder alleine reist. Die Jahresversicherung für die ganze Familie ist für 14,50 Euro erhältlich. Wenn ein Familienmitglied das 70. Lebensjahr erreicht, muss ein Zusatzbeitrag von 11 Euro entrichtet werden. Der Beitrag zur Einzelpolice der Barmer Auslandskrankenversicherung beträgt für alle Versicherungsnehmer bis zum 70. Lebensjahr 6 Euro im Jahr. Mit Erreichen des 70. Lebensjahres steigt der Beitrag auf 17 Euro pro Versicherungsjahr. 

Verlängerung des Versicherungsschutzes

Die Barmer Auslandsreisekrankenversicherung mit Ganzjahresschutz deckt alle privaten Reisen mit einer maximalen Reisedauer von 42 Tagen ab. Über den angebotenen Tagestarif besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch die GEK Auslandsreisekrankenversicherung an den individuellen Bedarf anzupassen. Mit diesem Tarif der Barmer Auslandsreisekrankenversicherung können alle Reisen mit einer Dauer von 43 bis 365 Tagen versichert werden. Die Beitragsberechnung zum Langzeitschutz der Barmer Ersatzkasse erfolgt dann pro Reisetag. Versicherungsnehmer bis 69 Jahre müssen für jeden Reisetag einen Beitrag in Höhe von 1,50 Euro entrichten. Für Versicherungsnehmer ab 70 Jahren beträgt der Tagessatz zur Auslandskrankenversicherung der Barmer Ersatzkasse 3,00 Euro. 

Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Für Versicherungsnehmer ist unabhängig vom gewählten Tarif die Unterstützung im Notfall gewährleistet. Hierfür stehen die Servicemitarbeiter 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung beinhaltet die volle Kostenübernahme für ärztlich angeordnete Krankentransporte. Versicherungsnehmer der GEK Auslandskrankenversicherung haben im Ausland freie Arztwahl und müssen keine Erstattungshöchstgrenzen beachten. Dies betrifft auch eine Facharztbehandlung während des Auslandsaufenthalts. Arzneimittel, Heilmittel und Verbandmittel werden in voller Höhe erstattet, wenn eine ärztliche Verordnung eingereicht wird. Wenn ein stationärer Aufenthalt notwendig ist, gibt die Barmer Ersatzkasse eine Kostenübernahmegarantie. Der Versicherungsnehmer kann diese auf Verlangen beim behandelnden Klinikum vorlegen und profitiert dann von der Einstufung als Privatpatient.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich