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Auslandskrankenversicherung Bayrische Beamtenkasse

Für alle Auslandsreisen ist der zusätzliche Versicherungsschutz durch eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Die Bayrischer Beamtenkasse bietet eine Auslandskrankenversicherung in zwei Varianten an. Die beiden Tarife können nicht nur von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden, sondern stellen für alle Reisenden ein interessantes Angebot dar.

Auslandskrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse

  • als Einmalversicherung (Tarif AKE-1)
  • als Jahresversicherung (Tarif AKD-1)

Tarif AKE-1

  • gültig für eine Reise bis zu 365 Tagen Dauer
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Beitragshöhe richtet sich nach dem Alter der versicherten Person – ab 60 Jahre erhöhter Beitrag

Tarif AKD-1

  • Jahresversicherung für alle Reisen bis zu 45 Tagen während des Versicherungsjahres
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Beitragshöhe altersabhängig – ab 60 Jahre erhöht sich der Beitrag

Leistungsumfang

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Auslandskrankenversicherungen können sich in ihren Versicherungsbedingungen, Leistungen und Prämien unterscheiden. Ein Versicherungsvergleich ist daher sinnvoll. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den seiteninternen Tarifrechner zu gelangen. Nach der Berechnung der besten Tarife zur Auslandskrankenversicherung kann eine Versicherung online abgeschlossen werden.

 

 


 

Die Bayrische Beamtenkasse wurde bereits 1926 gegründet und hat sich seit dem Gründungszeitpunkt zu einem der größten öffentlichen Krankenversicherer entwickelt. Die Bayrische Beamtenkasse ist der Versicherungskammer Bayern zugeordnet und stellt innerhalb des Konzerns ein eigenständiges Unternehmen auf der Basis einer Aktiengesellschaft dar. Die angebotenen Versicherungen sind nicht nur für Personen mit dem Beamtenstatus ausgelegt sondern für alle privaten Versicherungsnehmer zugänglich. Insbesondere die Auslandskrankenversicherung des Unternehmens ist eine umfassende Zusatzversicherung für Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Angeboten werden von dem Unternehmen sowohl eine Ganzjahrespolice als auch eine Einzelpolice. Die Versicherungsbedingungen und alle Tarifinformationen stellt die Bayrische Beamtenkasse für die Auslandskrankenversicherung unter http://www.vkb.de/web/html/pk/versicherungen/kranken-zusatzversicherung/auslandsreise/detailinformationen_/ zur Verfügung. 

Ganzjahresschutz der Bayrischen Beamtenkasse

Die Auslandsreisekrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse kann als umfassende Jahresversicherung abgeschlossen werden. Hierfür steht der Tarif AKD-11 zur Auswahl. Für diesen Tarif der Auslandskrankenversicherung bei der Bayrischen Beamtenkasse zahlen Versicherungsnehmer bis zum 59. Lebensjahr einen jährlichen Versicherungsbeitrag von 10,90 Euro. Mit Erreichen des 60. Lebensjahres steigt der jährliche Beitrag auf 33,00 Euro. Im Tarif AKD-11 bietet die Bayrische Beamtenkasse die Auslandsreisekrankenversicherung ohne eigene Beteiligung im Versicherungsfall an. Abgesichert sind alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres, wenn diese die maximale Reisedauer von 45 Tagen nicht überschreiten. Die Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für ärztlich verordnete Medikamente erfolgt in voller Höhe. Darüber hinaus übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse die entstehenden Aufwendungen für medizinisch notwendige Transporte. Dies gilt sowohl für den Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus am Reiseort als auch für den Rücktransport zum Heimatort des Versicherungsnehmers. In bestimmten Bereichen legt die Bayrische Beamtenkasse bei der Auslandskrankenversicherung Erstattungshöchstgrenzen fest. Heilmittel und Hilfsmittel werden nur bis zur Höhe von 150 Euro erstattet. Für schmerzstillende Zahnbehandlungen übernimmt die Bayrische Beamtenkasse maximale Kosten in Höhe von 300 Euro. Bei den Zahnbehandlungen sind auch einfache Füllungen und Reparaturen an Prothesen im Leistungsumfang enthalten. Um nicht nur den gesamten Zeitraum der Reisedauer umfassend zu versichern empfiehlt die Bayrische Beamtenkasse den optionalen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Reisende können die Auslandskrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse mit der Reiserücktrittsversicherung des Versicherers kombinieren. 

Tagesschutz der Bayrischen Beamtenkasse

Die Auslandskrankenversicherung der Bayrischen Beamtenkasse im Tarif AKD-11 ist nur für Reisen mit einer maximalen Dauer von 45 Tagen ausreichend. Für längere Auslandsaufenthalte bietet die Bayrische Beamtenkasse die Auslandsreisekrankenversicherung als Tagespolice im Tarif AKE-11 an. Die Tagespolice hat eine weltweite Gültigkeit und kann für Reisen mit einer Dauer von bis zu 365 Tagen abgeschlossen werden. Für Versicherungsnehmer besteht hier die Möglichkeit, den bereits vorhanden Schutz durch die Jahrespolice für eine einzelne Reise analog zur Reisedauer zu verlängern. Die Verlängerung des Versicherungsschutzes durch die Auslandsreisekrankenversicherung bei der Bayrischen Beamtenkasse ist aber nur verfügbar, wenn die Jahrespolice bereits seit mindestens einem Jahr läuft. Ist dies nicht der Fall, kann die Tagespolice im Tarif AKE-11 für die einzelne Reise beantragt werden. Der Umfang der Auslandskrankenversicherung entspricht dem Leistungsumfang der Jahrespolice. Der Kostenersatz für ambulante und stationäre Behandlungen erfolgt in voller Höhe. Bei der Tagespolice besteht aber keine Einschränkung bei der Übernahme von Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung. Während des gesamten Auslandsaufenthaltes haben Versicherungsnehmer der Auslandsreisekrankenversicherung die freie Arzt- und Klinikwahl ohne dass eine Einschränkung bei der Kostenübernahme besteht. Der Versicherungsbeitrag für die Auslandsreisekrankenversicherung im Tarif AKE-11 hängt vom Alter des Versicherungsnehmers ab und wird pro Tag berechnet. Versicherungsnehmer bis zum 59. Lebensjahr zahlen 0,65 Euro pro Reisetag. Versicherungsnehmer ab dem 60. Lebensjahr zahlen 1,60 Euro täglich. Ein weiterer Anstieg des Versicherungsbeitrages ist gegeben, wenn die versicherte Reise länger als 45 Tage dauert. Ab dem 46. Reisetag steigt der Tagessatz auf 2,00 bzw. 12,00 Euro.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich