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Auslandskrankenversicherung Bayrische Versicherungskammer

Die Bayrische Versicherungskammer ist der Sparkassen Finanzgruppe angeschlossen und hat ihre Wurzeln im Jahr 1811. Dem Konzern sind zahlreiche Einzelunternehmen angeschlossen, darunter befinden sich ebenfalls private Versicherungsgesellschaften. Durch diese ist es möglich, dass die Bayrische Versicherungskammer eine Auslandskrankenversicherung mit einem umfangreichen Schutz anbieten kann.

Grundlegende Informationen

  • Schließung der gesetzlichen Versorgungslücken im Auslandsschutz 
  • Jahrespolice AKD-11: Schutz für Reisen bis 45 Tage Dauer 
  • Tagespolice AKE-11: Schutz für Reisen ab 45 Tage Dauer bis 365 Tage Reisedauer 
  • Tagespolice kann als Verlängerung abgeschlossen werden 
  • gebührenfreie Servicehotline (0 08 00 – 84 40 84 40) 

Leistungen

  • Ambulante und stationäre Behandlungen inkl. Heil-, Arznei- sowie Hilfsmittel bis 150 Euro 
  • Schmerzbehandlungen Zahnarzt inkl. einfache Füllungen 
  • Reparaturen Prothesen bis 300 Euro 
  • Transportkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus 
  • Medizinisch vertretbarer Krankenrücktransport 
  • Organisation des Krankenrücktransports 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner steht für eine Beitragsberechnung sowie Einsichtnahme der präzisen Versicherungsleistungen zur Verfügung. Ebenso lassen sich damit weitere Angebote anderer Versicherungsgesellschaften in Relation setzen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ ist der Tarifrechner erreichbar.

 


 

Die Bayrische Versicherungskammer, die unter dem Namen Versicherungskammer Bayern agiert, gehört zu der Sparkassen Finanzgruppe. Der Konzern besteht aus insgesamt 15 Einzelunternehmen, wie beispielsweise der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Union Krankenversicherung AG oder der Saarland Lebensversicherung AG. Damit ist es ihr möglich, effizient zu arbeiten und durch die Stärkung im Wettbewerb ihren Kunden gute Leistungen zu erbringen. Die Wurzeln des Konzerns entstanden bereits im Jahr 1811, als die damalige Bayerische Landesbrandversicherungsanstalt durch einen Erlass von König Ludwig II. von Bayern in die Verwaltung der zentralen Staatsbehörde integriert wurde. Zahlreiche Namensänderungen sowie Eingliederungen weiterer Versicherer sind als wichtige Abschnitte der Geschichte anzusehen. Aufgrund der Aufnahme privater Versicherungsgesellschaften ist es möglich, dass die Bayrische Versicherungskammer eine Auslandsreisekrankenversicherung anbieten kann, die einen umfassenden Schutz bietet. Somit kann die Auslandskrankenversicherung der Versicherungskammer Bayern die gesetzliche Absicherung bei allen Auslandsreisen perfekt aufstocken.

Durch die Auslandsreisekrankenversicherung der Versicherungskammer Bayern Versorgungslücken schließen

Auch wenn die Krankenkassen einen Auslandsschutz anbieten, so sind sie an gesetzliche Vorgaben gebunden. Ein Auslandsschutz besteht nur mit Europa sowie den Ländern des EWR-Gebietes. Aufgrund dieses Versicherungsabkommens ist es den Reisenden gestattet, am Urlaubsort eine unaufschiebbare ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen, die aus einer dringenden Erkrankung resultiert. Dabei werden die Kosten in der Höhe übernommen, wie es in Deutschland üblich wäre, was bedeutet, dass ein Eigenanteil beim Versicherten verbleibt. Einige Kosten jedoch dürfen sie entweder nur zu einem geringen Maß oder gar nicht übernehmen. Die Auslandskrankenversicherung Bayrische Versicherungskammer ist in der Lage, die Versorgungslücke zu schließen, so dass der Urlauber finanziell einen unbeschwerten Urlaub genießen kann. Allerdings zahlt die Bayrische Versicherungskammer Auslandskrankenversicherung erst dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse bei erstattungsfähigen Beträgen in Vorleistung getreten ist.

Die Auslandsreisekrankenversicherung der Versicherungskammer Bayern bietet zwei Tarife an

Die Auslandsreisekrankenversicherung Bayrische Versicherungskammer beinhaltet zwei Tarife, die sich an die Reisedauer orientieren. Hierbei handelt es sich um die Jahrespolice AKD-11 sowie die Tagespolice AKE-11. Beim AKD-11 der Auslandskrankenversicherung Bayrische Versicherungskammer besteht ein umfassender Schutz für einen Auslandsaufenthalt bis zu 45 Tage. Dauert die Reise länger an, dann kann die Auslandsreisekrankenversicherung Bayrische Versicherungskammer mit der Tagespolice AKE-11 entsprechend verlängert werden, und dies bis zu einem ganzen Jahr lang. In diesem Tarif der Auslandskrankenversicherung der Versicherungskammer Bayern sind ambulante sowie stationäre Behandlungen inbegriffen sowie Heil-, Arznei- oder unfallbedingte Hilfsmittel bis 150 Euro. Ebenfalls gehören Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt inklusiver einfacher Füllungen sowie Reparaturen an Prothesen bis zu 300 Euro zum Leistungsumfang der Bayrische Versicherungskammer Auslandskrankenversicherung. Medizinische Transportkosten sind bei den Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Hier jedoch werden Transporte zum Arzt oder ins nächstgelegene Krankenhaus ebenso erstattet, wie ein medizinisch vertretbarer Rücktransport nach Deutschland in Höhe der Mehraufwendungen.

Die Tagespolice der Bayrische Versicherungskammer Auslandsreisekrankenversicherung

Die Tagespolice AKE-11 kann dann ausgewählt werden, wenn der Auslandsaufenthalt länger als 45 Tage andauert und somit der Tarif AKD-11 sinnvoll verlängert werden soll. Ein Auslandskrankenschutz wird in diesem Fall bis zu 365 Tage garantiert. Aber ebenso ist es damit möglich, einen kurzen, geplanten Auslandsaufenthalt tagesgenau absichern zu können. Die Service-Hotline ist für Notfälle erreichbar und organisiert auch einen vertretbaren Transport ins heimische Krankenhaus.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich