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Auslandskrankenversicherung DBV Winterthur

Die DBV Winterthur gehört zu dem AXA Versicherungskonzern und stellt eine umfangreiche Produktpalette für die Gesundheitsvorsorge zur Verfügung. Dabei richtet sie sich an Beamte sowie Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Ebenfalls im Angebot ist eine Auslandskrankenversicherung der DBV Winterthur.

Grundlegende Informationen

  • Schließung der gesetzlichen Versorgungslücke
  • Es stehen zwei bedarfsorientierte Tarife zur Auswahl
  • Tarif ARJ – Dauerpolice: Auslandsaufenthalte bis 42 Tage je Reise
  • Tarif ARE – Einzelpolice: Auslandsaufenthalte bis 365 Tage
  • Detaillierte Informationen zur DBV Auslandskrankenversicherung sind unter dem folgendem Link einsehbar: http://www.dbv-winterthur-krankenversicherung.de/zusatz-ausland.html

Leistungen

  • Europa- und weltweiter Schutz
  • Stationäre sowie ambulante Behandlungen
  • Kostenübernahme aller nötiger Heil- und Hilfsmittel
  • Behandlung im Ausland als Privatpatient
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen mit Füllungen ohne Kostengrenze
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner ist bei der individuellen Beitragsberechnung behilflich. Ebenso lassen sich die Leistungen einsehen und weitere Angebote anderer Versicherungsgesellschaften in den Vergleich setzen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ ist der Tarifrechner zu erreichen.

 


 

Die DBV Winterthur ist ein Unternehmen der AXA Krankenversicherung AG und somit dem AXA Versicherungskonzern zugeordnet. Die Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung bietet umfangreiche Produkte zur Gesundheitsvorsorge. Die DBV Versicherungen sind für beihilfeberechtigte Beamte sowie Anwärter und Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst gestaltet. Angeboten werden durch die DBV Winterthur sowohl Vollversicherungen als auch Zusatzversicherungen um Versorgungslücken zu schließen. Die Auslandskrankenversicherung der DBV Winterthur wird als Dauer- und Einzelpolice angeboten. Unter http://www.dbv-winterthur-krankenversicherung.de/zusatz-ausland.html sind die Tarifinformationen und die Versicherungsbedingungen der DBV Auslandskrankenversicherung abrufbar. Die Auslandsreisekrankenversicherung der Deutschen Beamtenversicherung wird durch die AXA Krankenversicherung AG getragen. Aus dem Zusammenschluss und der Fusion der DBV Winterthur Krankenversicherung und der AXA Krankenversicherung AG geht die angebotene Zusatzversicherung Auslandsreisekrankenversicherung der Deutschen Beamtenversicherung hervor. 

DBV Auslandsreisekrankenversicherung für die ganze Familie

Die Auslandsreisekrankenversicherung der DBV Winterthur kann als Dauerpolice abgeschlossen werden. Die Auslandsreisekrankenversicherung im Tarif „ARJ“ umfasst nicht nur den Versicherungsnehmer sondern auch alle mitreisenden Familienangehörigen, die beim Abschluss namentlich benannt werden. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DBV Winterthur sind alle einzelnen Reisen mit einer maximalen Reisedauer von 42 Tagen umfassend abgedeckt. Versicherungsnehmer der DBV Auslandskrankenversicherung erhalten bei stationären Aufenthalten die Leistungen eines Privatpatienten. Hierbei übernimmt die DBV Winterthur alle anfallenden Kosten zu 100 %. Die Auslandskrankenversicherung der DBV Winterthur kommt darüber hinaus für alle ambulanten Behandlungen ohne Einschränkungen auf. Im Gegensatz zu vielen Anbietern der Zusatzversicherung für Auslandsreisen legt die Deutsche Beamtenversicherung keine Höchstgrenze bei der Erstattung für Zahnbehandlungskosten fest. Laut festgelegtem Versicherungsumfang sind alle schmerzstillenden Maßnahmen und notwendige Füllungen erstattungsfähig. Der Versicherungsschutz besteht für weltweite Reisen und beinhaltet hierbei auch den medizinisch notwendigen Rücktransport des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Familienmitglieder. Der Rücktransport in ein Krankenhaus am Wohnort des Versicherungsnehmers ist zu 100 % erstattungsfähig, wenn dieser ärztlich angeordnet wurde und von der DBV Winterthur als medizinisch notwendig eingestuft wird. 

DBV Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelreisen

Die Zusatzversicherung der DBV Winterthur kann nicht nur als umfassender Ganzjahresschutz sondern auch als einmalige Police abgeschlossen werden. Der angebotene Tarif „ARE“ stellt eine Einzelpolice dar. Diese Auslandskrankenversicherung der DBV Winterthur kann für weltweite Reisen mit einer Dauer von bis zu 365 Tagen abgeschlossen werden. Da Auslandsreisen im Tarif ARJ nur bis zu einer Dauer von 42 Tagen enthalten sind, kann die Einzelpolice als ergänzender Versicherungsschutz für einen länger andauernden Auslandsaufenthalt verwendet werden. Die Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen während des Aufenthalts im Ausland liegt auch bei der Einzelpolice bei 100 %. Die DBV Winterthur fordert keine eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer und legt keine Erstattungshöchstgrenzen fest. Bei stationären Aufenthalten und notwendigen Operationen wird der Versicherungsnehmer als Privatpatient eingestuft und behandelt. Die Beiträge zur Einzelpolice für einen Auslandsaufenthalt werden individuell anhand der Angaben des Reisenden berechnet. Ein detailliertes und individuelles Angebot kann für die Einzelpolice oder die Dauerpolice unter http://www.dbv-winterthur-krankenversicherung.de/angebot-zusatzversicherungen.html angefordert werden. Über das zur Verfügung stehende Formular können weitere Zusatzversicherungen der DBV Winterthur beantragt werden. Ein Onlineabschluss der DBV Auslandskrankenversicherungen ist nicht möglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich