Die Düsseldorfer Versicherung, die sich heute Vigo nennt, gehört noch zu den jüngeren Gesellschaften, denn sie wurde erst 1985 gegründet. Das Unternehmen konzentriert sich seit Anbeginn ausschließlich auf das Anbieten von Versicherungslösungen, welche die gesetzlichen Versorgungslücken der Krankenkassen schließen. Daher ist auch eine Düsseldorfer Auslandskrankenversicherung erhältlich.
Grundlegende Informationen
- Europaweiter sowie weltweiter Krankenschutz
- Auslandskrankenschutz je Reise mit 6 Wochen Reisedauer
- Bei längeren Reisen: auf 8 Wochen Reisedauer erweiterbar
- Keine Altersgrenzen
Leistungen
- Ambulante sowie stationäre Behandlungen inkl. erforderlicher Zusatzmittel
- Notfallerstversorgung mit Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus
- Notwendige Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt inkl. Füllungen
- Einfache Reparaturen an Zahnprothesen, aber nicht an Kronen oder Zahnersatz
- Überführung oder Beisetzung im Todesfall am Sterbeort bis 10.000 Euro
Testurteil
In der Ausgabe 06/2012 der Stiftung Warentest konnte die Auslandsreisekrankenversicherung der Düsseldorfer mit einem „Befriedigend (2,6)“ abschneiden. Das Ergebnis kann unter http://www.testberichte.de/p/vigo-krankenversicherung-vvag-tests/ar8-testbericht.html eingesehen werden.
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Die Düsseldorfer Versicherung wurde 1985 gegründet und ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit liegt in der Schließung von Versorgungslügen der gesetzlichen Krankenversicherungen durch das Angebot von ergänzenden Zusatzversicherungen für den individuellen Bedarf privater Personen. Als ergänzende Zusatzversicherung bietet die Düsseldorfer eine Auslandskrankenversicherung für Einzelreisende und Familien an. Zu Beginn des Jahres 2012 wurde aus dem Düsseldorfer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit der „Vigo Krankenversicherung VVaG“. Die Namensänderung hat aber keine Auswirkungen auf die Auslandsreisekrankenversicherung der Düsseldorfer Versicherung. Alle bestehenden Policen der Düsseldorfer Auslandsreisekrankenversicherung bleiben von der der Änderung unberührt. Der Abschluss der Auslandskrankenversicherung der Düsseldorfer erfolgt mittels dem unter https://www.vigo-krankenversicherung.de/aronline.php zur Verfügung stehenden Onlineantrag. Die Auslandsreisekrankenversicherung der Düsseldorfer Versicherung konnte auch die Stiftung Warentest überzeugen und wurde 2009 zum Testsieger ernannt.
Versicherungskonditionen und Versicherungsbedingungen
Der Beitrag zur Düsseldorfer Auslandskrankenversicherung wird jährlich erhoben. Versichert werden können in einer Police alle bei Abschluss namentlich benannten Personen. Der Versicherungsbeitrag zur Auslandskrankenversicherung der Düsseldorfer wird pro versicherte Person erhoben. Die Möglichkeit eine vergünstigte Familienversicherung abzuschließen gibt es bei der Düsseldorfer Versicherung nicht. Der jährliche Versicherungsbeitrag beträgt für jeden beim Abschluss genannten Versicherungsnehmer 7,80 Euro. Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres steigt der Jahresbeitrag auf 15,60 Euro. Eine Altersgrenze zum Abschluss der Auslandskrankenversicherung gibt es nicht. Bei den Policen der Auslandskrankenversicherung ist keine Wartezeit festgelegt, so dass der Versicherungsschutz umgehend mit der Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages in vollem Umfang besteht. Die Düsseldorfer Auslandsreisekrankenversicherung hat für alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres Bestand, die eine maximale Reisedauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Auf Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft kann der Versicherungsschutz für einen Auslandsaufenthalt von bis zu acht Wochen erweitert werden. Langfristige Auslandsaufenthalte und berufsbedingte Auslandsreisen sind im Versicherungsumfang der Reisekrankenversicherung nicht abgedeckt. Policen für Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von mehr als acht Wochen können über die Auslandskrankenversicherung der Düsseldorfer nicht ausreichend abgedeckt werden. Die detaillierten Versicherungsbedingungen können unter https://www.vigo-krankenversicherung.de/aravb.php abgerufen werden.
Versicherungsleistung und Einschränkungen
Der Ganzjahresschutz durch die Auslandsreisekrankenversicherung besteht unabhängig vom gewählten Reiseland. Die Versicherungsleistung besteht aus der Erstattung aller anfallenden Kosten für ärztliche Behandlungen und medizinische Maßnahmen während des versicherten Reisezeitraums. Ambulante Behandlungen sowie verordnende Medikamente und Verbandmittel werden in voller Höhe von der Auslandskrankenversicherung erstattet. Hierfür müssen die entsprechenden Belege eingereicht werden. Bei einem notwendigen stationären Aufenthalt übernimmt die Reisekrankenversicherung der Düsseldorfer die anfallenden Kosten auch dann, wenn der Versicherungsnehmer als Privatpatient behandelt wird. Wenn der Rücktransport ärztlich angeordnet wird und medizinisch notwendig ist, werden die dafür anfallenden Aufwendungen durch die Auslandskrankenversicherung getragen. Im Bereich der Zahnbehandlungen sind Kosten für die schmerzstillende Behandlung und Kosten für Reparaturen am Zahnersatz erstattungsfähig. Wenn eine Reise mit dem Hintergrund der medizinischen Behandlung angetreten wird, ist die Düsseldorfer Versicherung von der Leistungspflicht entbunden. Ebenso sind alle Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft über die gültigen Versicherungsbedingungen ausgenommen. Alle hierfür anfallenden Kosten müssen vom Versicherungsnehmer trotz bestehender Auslandskrankenversicherung selbst getragen werden. Die Auslandsreisekrankenversicherungen der Düsseldorfer werden ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Für die einzelnen Versicherungsleistungen sind zudem keine Erstattungshöchstgrenzen hinterlegt. Versicherungsnehmer der Düsseldorfer können während der Reise den behandelnden Arzt oder die gewünschte Klinik frei wählen ohne dass eine Einschränkung der Kostenerstattung besteht.