Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung Lufthansa

Die Lufthansa als Deutschlands größte und bekannteste Fluggesellschaft bietet ihren Kunden neben einem hervorragenden Service im Bereich des Fluges auch eine Auslandskrankenversicherung für die gesamte Familie an. Besonders Vielflieger können davon profitieren, da sie mit dem Sammeln der Bonusmeilen automatisch auch in den Genuss der Versicherung kommen. Alle anderen können die Kreditkarte der Lufthansa beantragen und erhalten dann die gleichen guten Leistungen.

Bedingungen

  • nur für Mitglieder des Bonusprogramms „Miles and More“ oder Besitzer der „Miles and More“ Kreditkarte der Lufthansa
  • die Lufthansa Auslandskrankenversicherung kann nicht einzeln beantragt werden
  • Versicherung tritt nur ein, wenn die Reise über die Kreditkarte bezahlt wurde

Leistungen

  • weltweiter Krankenschutz
  • Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungen
  • Kostenfreie 24 h Notfallnummer: 0 18 05/05 10 15
  • Übernahme des medizinisch notwendigen Rücktransportes

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Um einen genauen Überblick über alle Kosten und Leistungen zu erhalten und zudem einen Vergleich der einzelnen Angebote vornehmen zu können, klicken Sie bitte auf den blauen Button („Zum Versicherungsvergleich“) und nutzen Sie unseren Vergleichsrechner.

 


 

Die Fluggesellschaft Lufthansa bietet nicht nur ihren Fluggästen einen umfassenden Service. Vielflieger können bei der Fluggesellschaft und deren Kooperationspartnern Flugmeilen sammeln und das Bonusprogramm „Miles and More“ nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unter http://www.miles-and-more-kreditkarte.com/ eine der angebotenen Kreditkarten zu beantragen. Die Miles and More Kreditkarte der Lufthansa ist weltweit einsetzbar und beinhaltet neben zahlreichen Serviceleistungen auch ein umfangreiches Versicherungspaket. Insbesondere der Schutz durch Reiseversicherungen ist für Inhaber der Miles and More Kreditkarte gegeben. Im Versicherungspaket der ausgegebenen Kreditkarte ist unter anderem eine Auslandskrankenversicherung integriert. Die Miles and More Auslandskrankenversicherung bietet einen weltweiten und vom Karteneinsatz unabhängigen Versicherungsschutz. 

Kreditkarten mit Auslandsversicherungsschutz

Die Auslandskrankenversicherung der Lufthansa muss nicht gesondert beantragt werden, da diese bereits im umfassenden Versicherungsschutz der ausgegebenen Kreditkarte enthalten ist. Der Beitrag zur Auslandskrankenversicherung ist bei Miles an More Kreditkarten der Lufthansa durch die entrichtete jährliche Kreditkartengebühr bereits abgeleistet. Enthalten ist die Auslandskrankenversicherung bei Miles und More Kreditkarten ab dem Status „Classic“. Entsprechend haben alle Kreditkarteninhaber mit einer Miles and More Kreditkarte „Classic“ und „Gold“ den umfassenden Versicherungsschutz. Zusätzlich ist die Lufthansa Auslandskrankenversicherung bei der Kreditkarte integriert, wenn der „Frequent Traveller“, „Senator“ oder „HON Circle“ Status erreicht wird. Der erreichte Status hängt von den bei der Lufthansa und Kooperationspartnern gesammelten Flugmeilen. Unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte Miles and More ist die Auslandskrankenversicherung für alle Reisen mit einer maximalen Dauer von 90 Tagen enthalten. Dies gilt auch dann, wenn die Auslandsreise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wurde. 

Versicherte Reiseteilnehmer

Die Auslandskrankenversicherung der Miles and More Kreditkarte bietet nicht nur dem namentlich auf der Kreditkarte genannten Reisenden den umfassenden Versicherungsschutz für die Auslandsreise. Der Versicherungsschutz der Lufthansa Auslandskrankenversicherung erstreckt sich auf alle mitreisenden Familienmitglieder. Die Auslandsreisekrankenversicherung besteht Kinder des Kreditkarteninhabers, wenn diese das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu den im Versicherungsumfang berücksichtigen Personen zählen auch in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Partner. Um den vollen Versicherungsschutz für alle Familienmitglieder zu erhalten muss keine namentliche Nennung bei der Beantragung der Kreditkarte erfolgen. Die Auslandskrankenversicherung von Miles und More besteht automatisch für alle gemeinsam Reisenden, ohne dass eine gesonderte Mitteilung an die Kreditkartengesellschaft oder die Fluggesellschaft erfolgen muss. 

Leistungen und Geltungsbereich der Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung der Lufthansa besteht stets für die ersten 90 Tage einer Auslandsreise. Der Versicherungsschutz ist unabhängig davon, ob eine Geschäftsreise oder eine private Reise unternommen wird. Eine Einschränkung des Geltungsbereichs besteht für die Miles and More Auslandskrankenversicherung nicht, so dass der weltweite Versicherungsschutz garantiert ist. Die Leistung der Auslandskrankenversicherung besteht in der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen und ärztlich verordnete Medikamente. Zusätzlich übernimmt Auslandskrankenversicherung über Miles and More die Kosten für einen stationären Aufenthalt. Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb von 72 Stunden nach Beginn des Krankenhausaufenthalts eine Meldung erfolgen muss. Hierfür steht für alle Versicherungsnehmer der Lufthansa Auslandsreisekrankenversicherung eine 24 Stunden Servicenummer zur Verfügung. Wenn die bedarfsgerechte medizinische Versorgung und Betreuung im Reiseland nicht gewährleistet ist, kann über die Servicenummer der Rücktransport in die Wege geleitet werden. Nach der erfolgten Rücksprache übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Organisation des medizinisch sinnvollen Rücktransports. Hierfür übernimmt die Auslandskrankenversicherung die entstehenden Kosten. Die Versicherungsbedingungen der Miles and More Auslandsreisekrankenversicherung sind unter http://www.miles-and-more.com/mediapool/pdf/52/media_712252.pdf abrufbar.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich