Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung Nürnberger

Die Nürnberger besteht bereits seit 1887 und galt mit seinen Versicherungsprodukten als revolutionär. Während sie am Anfang überwiegend für die Beamten offen stand, kann heute jeder Verbraucher von den Versicherungslösungen profitieren. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung der Nürnberger zählt zum heutigen Angebot.

Allgemeine Informationen

  • Europaweiter und weltweiter Schutz 
  • Schließt gesetzliche Versorgungslücken 
  • Versicherungsschutz für alle Reise bis zu 8 Wochen Dauer • 
  • tersgrenze: 70 Jahre 

Leistungen

  • Ambulante, stationäre sowie notzahnärztliche Behandlungen zzgl. aller Zusatzmittel 
  • Privatpatientenstatus 
  • Transportkosten zum Arzt oder Krankenhaus 
  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport 
  • Entbindungskosten sowie Versorgung des Babys 
  • Im Todesfall Überführung oder alternativ Bestattung vor Ort 

Testurteil

Die Stiftung Warentest bewertete im Juni 2012 die Versicherungsleistungen mit einem „Gut (2,3)“. Unter http://www.testberichte.de/a/zusatzversicherung/magazin/finanztest-6-2012/323405.html#?p=73900 kann der Test eingesehen werden.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner steht über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ zur Verfügung und lässt sich zur individuellen Beitragsberechnung sowie Leistungseinsicht nutzen. Weiterhin können mehrere Angebote anderer Versicherer zum Vergleich hinzugezogen werden.

 


 

Wer im Ausland erkrankt oder einen Unfall erleidet wird feststellen, dass im Ausland die meisten medizinischen Behandlungen von vorn herein nur als Privatpatient erfolgen. Um die, teilweise erheblichen Behandlungskosten nicht selber zahlen zu müssen, ist es sinnvoll und ratsam, für jede Auslandsreise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die Auslandskrankenversicherung der Nürnberger schützt zuverlässig vor der finanziellen Belastung durch eine Erkrankung oder einen Unfall am Urlaubsort. 

Die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkasse hilft im Ausland nicht wirklich weiter

Bei einer Erkrankung oder im Falle eines Unfalls ist es innerhalb Deutschlands kein Problem sofort und jederzeit mit der Versichertenkarte einer gesetzlichen Krankenkasse einen Arzt oder das nächste Krankenhaus aufzusuchen. Im Ausland ist dies jedoch nicht so einfach möglich. Meist erfolgen ambulante und auch stationäre Behandlungen nur als Privatpatient. In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Kosten. Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung akzeptiert wird, entstehen in der Regel zusätzliche Kosten, da die Abrechnung im Ausland nicht nach der deutschen Gebührenverordnung erfolgt. Darüber hinaus ist eine Teilabrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nur in den Ländern der europäischen Wirtschaftsunion und in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland möglich. Eine Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt garantiert die Kosten für alle ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behandlung als Privatpatient erfolgt.

Für wen ist eine Nürnberger Auslandsreisekrankenversicherung wichtig?

Generell ist für alle gesetzlich versicherten Personen eine Nürnberger Auslandskrankenversicherung im Ausland eine sinnvolle und wichtige private Zusatzversicherung. Die Auslandsreisekrankenversicherung der Nürnberger ist eine Jahresversicherung und bietet einen weltweiten Versicherungsschutz auf allen Auslandsreisen während des Versicherungsjahres bis zu einer maximalen Reisedauer von 8 Wochen. Alle Personen bis zu einem Alter von 70 Jahren und mit Wohnsitz in Deutschland können die Versicherung abschließen. Sofern die Auslandsreisekrankenversicherung bei der Nürnberger nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird, verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres Jahr.

Mit der Nürnberger Auslandskrankenversicherung im Ausland gut abgesichert – der Versicherungsumfang

Die Auslandskrankenversicherung der Nürnberger bietet den vollen Versicherungsschutz für alle ambulanten und stationären Behandlungen als Privatpatient. Dazu zählen auch notwendige Behandlungen durch einen Zahn- oder Notarzt. Selbstverständlich trägt die Auslandskrankenversicherung der Nürnberger auch die Kosten für alle verabreichten Medikamente und Hilfsmitte, wie beispielsweise Krücken im Falle eines Unfalls. Ebenfalls mit im Versicherungsumfang enthalten sind die Kosten für Operationen und der Transport ins Krankenhaus im Ausland. Sollte aus medizinischen Gründen ein Rücktransport des Patienten sinnvoll oder notwendig sein, werden auch dafür die Kosten von der Versicherung übernommen. Beim Tod der versicherten Person leistet die Versicherung eine Kostenübernahme bis zu einer Höhe von 10000 Euro für die Überführung des Leichnams oder die Bestattung im Ausland. Im Falle einer Entbindung während des Auslandsaufenthaltes zahlt die Versicherung die Entbindungskosten, sowie alle notwendigen Aufwendungen und Leistungen für die Versorgung des Neugeborenen bis zur Transportfähigkeit des Babys.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich