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Auslandskrankenversicherung SBK

Die größte deutsche Betriebskrankenkasse SBK bietet in Kooperation mit der ERGO Versicherung für Mitglieder und Nichtmitglieder einen Auslandskrankenschutz an. Auch wenn die SBK als Betriebskrankenkasse gilt, kann jeder Arbeitnehmer Mitglied werden. Eine Mitgliedschaft in der SBK beinhaltet automatisch die Auslandskrankenversicherung. Nichtmitglieder können eine Auslandskrankenversicherung separat bei der SBK abschließen.

Auslandskrankenversicherung bei der SBK

  • für Mitglieder automatisch im Versicherungsumfang enthalten
  • für Nichtmitglieder als eigenständige Versicherung abschließbar
  • Kooperationsprodukt mit der ERGO Versicherung

Gültigkeit

  • automatischer Versicherungsschutz für Mitglieder zur Zeit bis 31.12.2012 begrenzt
  • für Nichtmitglieder Abschluss mit dem Tarifrechner auf der Seite zur Beantragung einer SBK-Mitgliedschaft unter https://secure.sbk.org/warum-sbk/mitglied-werden.html möglich
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • für Urlaubsreisen bis zu 6 Wochen
  • Dienst- und Geschäftreisen sind nicht versichert

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Aufgrund der Vielzahl von Angeboten zur Auslandskrankenversicherung ist vor der Entscheidung für eine spezielle Versicherung ein Versicherungsvergleich ratsam. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Tarife zur Auslandskrankenversicherung zu berechnen. Im Anschluss an den Vergleich ist ein Onlinevertragsabschluss möglich.

 

 


 

Die SBK ist die größte deutsche Betriebskrankenkasse und wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Obwohl die SBK als Betriebskrankenkasse eingeordnet ist, besteht für alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherungspflicht mit einer Mitgliedschaft zu erfüllen. Die SBK bietet nicht nur die gesetzliche Krankenvollversicherung an sondern auch umfangeiche Wahltarife und Zusatzversicherungen. Mitglieder der SBK profitieren von der sehr leistungsstarken Vollversicherung und verfügen automatisch für das Jahr 2012 über eine Auslandskrankenversicherung der SBK. Die Auslandskrankenversicherung der SBK wird in Kooperation mit der Ergo Direkt angeboten. Ein gesonderter Abschluss einer SBK Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht nötig, da diese bereits im Grundumfang der Vollversicherung enthalten ist. Wer kein Mitglied der SBK ist, kann keine SBK Auslandskrankenversicherung abschließen. Das für einen Beitritt zur SBK benötigte Formular steht unter https://secure.sbk.org/warum-sbk/mitglied-werden.html zum Download zur Verfügung. Im Zuge der Beitrittserklärung erfolgt auch der Abschluss der Jahrespolice für die Auslandsreisekrankenversicherung der SBK und der Ergo Direkt. Um eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen ohne der SBK beizutreten, kann der auf dieser Seite integrierte Tarifrechner genutzt werden. 

Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes und Versicherungsnehmer

Die in der Vollversicherung enthaltene SBK Auslandskrankenversicherung ist zeitlich auf das Jahr 2012 eingeschränkt. Dies beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe und dem mit dem Kooperationspartner Ergo Direkt geschlossenen Vertrag. Der Versicherungsschutz der SBK Auslandreisekrankenversicherung erlischt automatisch zum 31.12.2012. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle privaten Reisen mit einer maximalen Reisedauer von sechs Wochen abgedeckt. Der geografische Geltungsbereich ist nicht eingeschränkt, so dass ein weltweiter Krankenversicherungsschutz für die versicherten Reisenden besteht. Geschäfts- und Dienstreisen sind im Versicherungsumfang der SBK Auslandsreisekrankenversicherung nicht enthalten. Die Auslandsreisekrankenversicherung der SBK besteht für alle vollversicherten Mitglieder und deren mitversicherte Familienangehörige, wenn der ständige Wohnsitz innerhalb Deutschlands ist. Um die Leistung der Auslandskrankenversicherung in Anspruch zu nehmen muss der zur Verfügung gestellte Antrag vollständig ausgefüllt und mit den Originalbelegen an die SBK übersandt werden. Die Betriebskrankenkasse übernimmt die Weiterleitung und die Abrechnung der erstattungsfähigen Aufwendungen mit der Ergo Direkt. 

Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung der SBK übernimmt alle anfallenden Kosten für notwendige medizinische Leistungen in voller Höhe. Der Versicherungsnehmer muss hierbei weder eine Erstattungsgrenze noch eine eigene Beteiligung in Kauf nehmen. In Notfällen kann eine 24 Stunden Hotline kontaktiert werden. Diese vermittelt dem Versicherungsnehmer der Auslandskrankenversicherung einen anerkannten Arzt oder eine anerkannte Klinik. Nur wenn der behandelnde Arzt oder das Klinikum von der SBK und der Ergo Direkt anerkannt werden, kann der Versicherungsnehmer die Kostenerstattung in voller Höhe in Anspruch nehmen. Zusätzlich übernimmt die SBK Auslandskrankenversicherung die anfallenden Fahrtkosten zu einer nahegelegenen Klinik oder dem nächstliegenden Arzt. Hierfür kann vorab die Beratung durch die Servicemitarbeiter erfolgen. Die Erstattung von ambulanten und stationären Behandlungskosten erfolgt uneingeschränkt. Ebenso werden alle anfallenden Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung und für eine notwendige Reparatur an Zahnersatz und Prothesen ohne Abzug erstattet. Der medizinisch notwendige Rücktransport muss im Vorfeld über die Notrufnummer abgesprochen werden. Daraufhin erfolgen die Organisation des Rücktransportes und die Erstattung aller dafür anfallenden Kosten. Um die volle Übernahme aller anfallenden Behandlungskosten zu gewährleisten, muss zwingend eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Wenn die Behandlung im Ausland aufgrund einer chronischen oder bereits bei Reiseantritt bestehenden Krankheit erfolgen muss, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich um einen Akutzustand und eine unerwartete Verschlechterung handelt. Im Gegensatz zu anderen Versicherern übernimmt die SBK keine Bestattungskosten im Ausland. Auch anfallende Kosten für eine Überführung nach dem Tod des Versicherungsnehmers im Ausland werden von der SBK Krankenversicherung nicht übernommen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich