Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung SDK

Die SDK Versicherung bietet die Auslandskrankenversicherung im Tarif „REISEplus“ an. Mitglieder der Volks und Raiffeisenbanken sowie Mitglieder der mhplus können die von der SDK angebotene Auslandskrankenversicherung mit vergünstigten Beiträgen abschließen.

Behandlungskosten 

  • Übernahme von ambulanten Behandlungskosten
  • Übernahme der Kosten für stationäre Unterbringung und Verpflegung
  • Übernahme von Operationskosten und Nachbehandlungskosten
  • Erstattung für Arznei-, Verbands- und Heilmittel ohne Einschränkungen
  • Übernahme von zahnmedizinischen Behandlungen zur Schmerzstillung

Transportkosten 

  • Übernahme von Transportkosten zur Heilbehandlung und Ärzten im Reiseland
  • Medizinischer Rücktransport in das Heimatland ohne Kostenbeschränkungen
  • Überführungskosten bei Tod des Versicherungsnehmers bis zu 12.000 Euro

Unfallschutz 

  • Übernahme von unfallbedingten Bergungskosten bis zu 5.000 Euro
  • Feste Todesfallleistung von 5.000 Euro bei unfallbedingtem Tod
  • Unfallschutz gegen Beitragsanpassung in allen Tarifen integrierbar

Angebotene Tarife 

  • Jahresversicherung als Single-Police für Einzelreisen bis zu 45 Tagen
  • Jahresversicherung als Familien-Police für Einzelreisen bis zu 45 Tagen
  • Einzelversicherung für Reisen mit einer Dauer über 45 Tagen
  • Auslandskrankenversicherung mit und ohne Unfallzusatzversicherung verfügbar

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der Beitrag zur Auslandskrankenversicherung ist von deren Umfang, von den Angaben des Versicherungsnehmers und vom Anbieter abhängig. Für einen direkten Vergleich der aktuellen Angebote und die Ermittlung der für Sie günstigsten Versicherungen können Sie den auf dieser Seite integrierten Tarifrechner verwenden. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blau hinterlegten Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Das Unternehmen Süddeutsche Kranken Leben Allgemeine Versicherung ist ein privater Krankenversicherer. Mitglieder der Volks- und Raiffeisenbanken können anstelle der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse eine private Krankenversicherung nach dem Baukastenprinzip abschließen. Für alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkasse und für Mitglieder des Finanzverbundes bietet die SDK eine Auslandsreisekrankenversicherung an. Interessenten können die SDK Auslandskrankenversicherung online abschließen und ohne Wartezeit den Versicherungsschutz für Auslandsreisen in Anspruch nehmen. Die Auslandskrankenversicherung der SDK kann als Ergänzende Police zur privaten oder gesetzlichen Vollversicherung abgeschlossen werden und bietet dem Versicherungsnehmer weltweit den umfassenden Schutz im Krankheitsfall. Die Auslandsreisekrankenversicherung der SKD wird unter der Produktbezeichnung „ReisePlus“ vertrieben und kann mit einer Unfallversicherung für den Auslandsaufenthalt kombiniert werden. Unabhängige Ratingagenturen bescheinigen der SDK eine sehr gute Liquidität und Finanzstärke. Von zahlreichen Wirtschaftsmagazinen und der Stiftung Finanztest wurde die private Auslandskrankenversicherung der SKD bereits mehrfach ausgezeichnet. Private Personen, die die SDK Auslandskrankenversicherung online abschließen müssen keine Gesundheitsprüfung ablegen. Der Onlineabschluss ist unter https://www.sdk.de/produkte/private-krankenversicherung/zusatzversicherung/im-ausland/online-abschluss möglich. 

Leistungen der Reisekranken- und Reiseunfallversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung der SDK beinhaltet eine zusätzliche Reiseunfallversicherung. Die Unfallversicherung ist im Tarif „ReisePlus“ integriert. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann die Auslandsreisekrankenversicherung der SDK auch ohne den Unfallschutz abgeschlossen werden. Die SDK Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Dauer- oder Jahrespolice. Mit dem Abschluss der Police sind alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres abgedeckt. Die Voraussetzung für den gültigen Versicherungsschutz sind die Einhaltung der maximalen Reisedauer von 45 Tagen und der Nachweis über einen ständigen Wohnsitz innerhalb Deutschlands. Für längere Auslandsaufenthalte muss eine zusätzliche Anfrage bei der SDK erfolgen. Der Versicherungsträger der Reiseunfallversicherung ist die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G. Die Versicherungsleistung der integrierten Reiseunfallversicherung erfolgt bei einem Unfalltod und bei einer notwendigen Bergung nach einem Unfall. Verstirbt der Versicherungsnehmer durch den Unfall, beträgt die Todesfallleistung 5000 Euro. Bis zur gleichen Höhe werden auch Bergungskosten übernommen. Die Auslandsreisekrankenversicherung der SKD übernimmt die anfallenden Kosten für eine ambulante oder stationäre Behandlung im Ausland ohne Einschränkungen. Aufwendungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel werden vollständig erstattet. Entstehende Transportkosten in ein Krankenhaus im Reiseland oder die für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland entstehenden Kosten sind im Versicherungsumfang ohne Höchstgrenze enthalten. Verstirbt der Versicherungsnehmer während eines Auslandsaufenthaltes übernimmt die Krankenversicherung die anfallenden Bestattungskosten im Ausland oder eine Überführung zurück nach Deutschland. Hierbei ist die Höchstgrenze auf 12.000 Euro festgelegt. 

Kosten für die Reisekranken- und Reiseunfallversicherung

Die Versicherungsbeiträge zur Reisekranken- und Reiseunfallversicherung sind Pauschalbeträge und unabhängig von der medizinischen Vorgeschichte des Versicherungsnehmers. Die Police für einen Versicherungsnehmer kostet bis zum 60. Lebensjahr 9,50 Euro. Ab dem 61. Lebensjahr steigt der Versicherungsbeitrag auf 19 Euro jährlich. Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei der SDK erfolgt ab dem zweiten Versicherungsjahr eine Beitragsvergünstigung. Der Abschluss einer Familienpolice ist für maximal zwei Erwachsene bis zum 60. Lebensjahr und alle minderjährigen Kinder möglich. Um die Auslandskrankenversicherung im günstigen Familientarif abschließen zu können, müssen alle zu versichernden Personen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Der Beitrag zur Familienpolice beträgt unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder im ersten Versicherungsjahr 24 Euro. Ab dem zweiten Versicherungsjahr sinkt der jährliche Beitrag auf 17 Euro. Alle von der SKD angebotenen Auslandskrankenversicherungen können ohne die Reiseunfallversicherung abgeschlossen werden. Dann erfolgt eine geringfügige Reduzierung des Versicherungsbeitrages. Zusätzliche Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung gibt es für Versicherungsnehmer bei der Süddeutschen Krankenversicherung nicht.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich