Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung VGH

Eine Auslandskrankenversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für alle gesetzlich und privat Versicherte. Bei der VGH kann eine Auslandkrankenversicherung gleich in mehreren Varianten abgeschlossen werden.

VGH Auslandskrankenversicherung

  • mit Ganzjahresschutz
  • für Reisen bis zu 365 Tagen
  • mit 5-Jahres-Schutz

VGH Ganzjahresschutz

  • für Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen
  • für Dienst- und Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
  • abschließbar für Einzelpersonen und Familien
  • Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
  • Heil- und Arzneimittel
  • medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

Versicherungsschutz für Reisen bis zu 365 Tagen

  • auch für Auslandssemester oder Au-Pair-Aufenthalte
  • Versicherungsleistungen entsprechen dem Ganzjahresschutz

5-Jahres-Schutz

  • Leistungen entsprechen dem Ganzjahresschutz
  • unter https://www.vgh.de/web/html/privat/versicherungen/reise/bedarf/index.html können die Versicherungsbedingungen und -leistungen für alle Varianten eingesehen werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Leistungen, Prämien und Bedingungen können in den Angeboten zur Auslandskrankenversicherung unterschiedlich ausfallen. Ein Versicherungsvergleich ist deshalb sinnvoll. Mit unserem Tarifrechner berechnen Sie unkompliziert die besten Tarife. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ verbindet Sie automatisch mit dem Vergleichsrechner. Im Anschluss an die Berechnung kann ein Onlinevertragsabschluss erfolgen.

 

 


 

Die VGH ist ein regionaler Versicherer mit Schwerpunkt auf dem Vertrieb von Sach- und Personenversicherungen. Entstanden ist die VGH Versicherung aus dem Zusammenschluss mehrerer niedersächsischer Versicherungsgesellschaften. Durch den Zusammenschluss der Provinzial Lebensversicherung, der Provinzial Krankenversicherung und der Provinzial Pensionskasse ist es der VGH möglich, den individuelle Vorsorgebedarf und Risikoschutz für private Versicherungsnehmer anzubieten. Der Vertriebsbereich der VGH liegt überwiegend in Niedersachsen. Für Versicherungsnehmer stehen nicht nur die selbstständigen Versicherungskaufleute der VGH als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Versicherungsunternehmen kooperiert mit den Sparkassen und der LBS. Daraus resultiert ein flächendeckendes Vorortbetreuung der Versicherungsnehmer. Produkte zur Gesundheitsvorsorge werden von der VGH durch den Zusammenschluss mit der Provinzial angeboten. Privatpersonen können die Auslandskrankenversicherung der VGH abschließen. Die Auslandsreisekrankenversicherung der VGH ist eine ergänzende Zusatzversicherung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Abhängig vom persönlichen Bedarf kann eine VGH Auslandsreisekrankenversicherung für eine Reise oder eine VGH Auslandskrankenversicherung mit einer einjährigen Versicherungslaufzeit abgeschlossen werden. Darüber hinaus kann die VGH Auslandskrankenversicherung mit einer Versicherungslaufzeit von bis zu fünf Jahren beantragt werden. Versicherungsnehmer haben so auch während eines Auslandsaufenthaltes von über einem Jahr den umfassenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Unter https://www.vgh.de/web/html/privat/versicherungen/reise/bedarf/index.html sind alle von der VGH angebotenen Krankenversicherungen für den Auslandsaufenthalt einsehbar. Sowohl die VGH Auslandsreisekrankenversicherung als auch die VGH Auslandskrankenversicherung können direkt online abgeschlossen werden. 

VGH Auslandsreisekrankenversicherung mit Ganzjahresschutz

Da die Versicherungslaufzeit dieser Auslandsreisekrankenversicherung ein Jahr beträgt, sind alle während eines Versicherungsjahres anfallenden Reisen und Auslandsaufenthalte versichert. Urlaubsreisen sind bis zu einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen enthalten. Die Mehrzahl der Anbieter für Auslandsreisekrankenversicherungen legt die maximale Reisedauer auf 42 Tage fest. Die verlängerte Reisedauer ist einer der Gründe für die ausgezeichnete Bewertung der Auslandskrankenversicherung der VGH durch die Stiftung Warentest. Geschäfts- und Dienstreisen sind mit der Auslandsreisekrankenversicherung der VGH ebenso umfassend abgedeckt wie private Reisen. Hier ist die maximale Reisedauer aber auf 10 Tage beschränkt. Die Jahresreisekrankenversicherung kann bei der VGH ohne Altersbeschränkung abgeschlossen werden. Der umfassende Krankenversicherungsschutz beinhaltet die Übernahme von stationären und ambulanten Behandlungskosten während der Reise. Anfallende Kosten für einen medizinisch notwendigen und sinnvollen Rücktransport in das Heimatland des Versicherungsnehmers werden erstattet. Wahlweise kann die Versicherungspolice für Einzelpersonen oder für reisende Familien beantragt werden. 

VGH Krankenversicherung für Reisen bis zu einem Jahr

Für alle Reisen mit einer Dauer von mehr als 56 Tagen bietet der Versicherer eine Auslandskrankenversicherung mit variabler Laufzeit an. Die Berechnung des Versicherungsbeitrages erfolgt nicht pauschal sondern anhand der voraussichtlichen Reisedauer. Der Beitrag wird pro Reisetag berechnet und muss vor Reiseantritt vollständig gezahlt werden. Wenn die vorzeitige Rückreise durch den Versicherungsnehmer erfolgt, erstattet die Auslandskrankenversicherung der VGH die zu viel entrichteten Beiträge zurück. Mit diesem Tarif können alle Auslandsaufenthalte bis zu einer maximalen Dauer von 365 Tagen versichert werden. Daher ist diese angebotene Versicherungspolice auch für ein Auslandssemester oder den Aufenthalt als Au-Pair geeignet. Wenn dies nicht ausreichend ist, besteht die Möglichkeit den 5-Jahres-Schutz zu beantragen. Die Auslandskrankenversicherung kommt für anfallende Behandlungskosten während des Auslandsaufenthaltes sowie für einen notwendigen Rücktransport auf. Für die Auslandskrankenversicherung besteht ebenso wie für die Reisekrankenversicherung keine Altersgrenze. Eine eigene Beteiligung im Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer nicht tragen. Eine Vereinbarung eines Selbstbehaltes zur Beitragsreduzierung ist in den Versicherungsbedingungen nicht vorgesehen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich