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Auslandskrankenversicherung Einkommensteuererklärung

Krankenversicherungsbeiträge für eine Auslandskrankenversicherung können von gesetzlich und privat Versicherten unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Die gesetzliche Basis ist das Bürgerentlastungsgesetz, es greift seit Januar 2010. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für den Steuerabzug und legt die anwendbaren Höchstsätze fest. Das Bürgerentlastungsgesetz regelt den Abzug von allen Krankenversicherungsbeiträgen:

Allgemeine Informationen

  • Versicherte können Beiträge bis zu den geltenden Höchstsätzen absetzen
  • Der Höchstsatz beträgt für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte 1.900 Euro pro Jahr
  • Für Selbständige gilt ein Höchstsatz von 2.800 Euro jährlich
  • Im Rahmen der Höchstsätze können gesetzlich Versicherte auch eine private Auslandskrankenversicherung absetzen
  • Privat Versicherte dürfen nur die Beiträge zur Grundversorgung geltend machen
  • Der private Krankenversicherer erstellt einen Nachweis über die absetzbaren Beiträge
  • Innerhalb der Höchstsätze dürfen auch Beiträge zur Unfall-, Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung abgesetzt werden
  • PKV-Versicherungsbeiträge für mitversicherte Kinder und Ehepartner sind ebenfalls absetzbar

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Wer häufig im Ausland unterwegs ist, benötigt einen Versicherungsschutz, der auch auf Reisen zuverlässig bei Krankheiten schützt. Schnell ist ein Arztbesuch erforderlich, auch eine dentale Behandlung kann nötig sein, vielleicht benötigt man auch nur Medikamente aus der örtlichen Apotheke. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob lediglich ein kurzer Aufenthalt im Ausland ansteht oder ob man vielleicht sogar mehrere Monate vor Ort verbringt. Wieder zu Hause angekommen, kann die Krankenkasse dann durchaus Probleme machen und die Übernahme der Kosten verweigern. Gesetzlich wie privat Versicherte haben in diesem Fall häufig einen erheblichen Teil aus eigener Tasche zu bezahlen. Deshalb liegt für gesetzlich Versicherte die Empfehlung nahe, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen, die auch bei Auslandsaufenthalten unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und von dem Urlaubsort greift. Privat Versicherte sollen sich dann ebenfalls bei ihrem Versicherer informieren, welche Möglichkeiten es gibt, den privaten Versicherungsschutz zu erweitern, und auch hier spielen die Dauer des Aufenthalts und der Ort eine große Rolle. Wie auch immer die zusätzliche Absicherung allerdings gestaltet ist, wird sich immer die Frage nach der Absetzbarkeit der Beiträge von der Steuer stellen. Wann also ist eine Auslandskrankenversicherung absetzbar, und was ist zu beachten, wenn man die Auslandskrankenversicherung bei der Einkommensteuer geltend machen will?

Die juristische Basis 

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde zum Januar 2010 die gesetzliche Grundlage geschaffen, eine Auslandskrankenversicherung absetzen zu können, sofern sie bestimme Voraussetzungen erfüllt. Der Gesetzgebung ging ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 voraus. Hier hatte ein Privatversicherter geklagt, der seine Auslandskrankenversicherung für absetzbar erklären lassen wollte. Das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes in Teilen nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. In der Folge musste die Gesetzgebung das Bürgerentlastungsgesetz schaffen, das dafür sorgt, dass Steuerpflichtige eine Auslandskrankenversicherung absetzen können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Anforderungen die Auslandskrankenversicherung für die Einkommensteuer erfüllen muss, ist sehr genau festgelegt. Ein Blick auf den gewählten Tarif lohnt sich, damit einerseits der optimale Versicherungsschutz gewählt wird, doch andererseits eine angemessene Steuerersparnis erzielt wird. 

GKV und PKV

Grundsätzlich ist eine Auslandskrankenversicherung von der Lohnsteuer nur in Einzelfällen absetzbar. Zu unterscheiden ist bei dem Zusammenhang von Auslandskrankenversicherung und Einkommensteuererklärung zunächst, ob der Steuerpflichtige gesetzlich oder privat versichert ist. Gesetzlich Versicherte haben nur einen sehr rudimentären Schutz im Ausland, sie werden üblicherweise eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen, die sie als Auslandskrankenversicherung bei der Steuererklärung angeben wollen. Privat Versicherte genießen mit ihrer PKV meist einen erweiterten Versicherungsschutz. Je nach Tarif ist ein Auslandsaufenthalt bis zu mehreren Monaten abgedeckt, auch eine weltweite Deckung kann vereinbart sein. Günstige Tarife begrenzen den Schutz im Ausland sehr häufig, deshalb kann eine Anpassung des Versicherungsschutzes nötig sein, wenn man längere Zeit im Ausland unterwegs ist oder wenn das Aufenthaltsland nicht bereits im Versicherungsschutz abgedeckt ist. Unabhängig von dem gewählten Tarif wollen gesetzlich und privat Versicherte ihren Beitrag für die Auslandskrankenversicherung von der Einkommensteuererklärung absetzen. Wird die Auslandskrankenversicherung bei der Steuererklärung berücksichtigt, vermindert sich das zu versteuernde Einkommen, die Steuerlast sinkt. Akzeptiert das Finanzamt den Abzug der Auslandskrankenversicherung von der Lohnsteuer, erhält der Steuerpflichtige im Ergebnis einen Teil seiner gezahlten Versicherungsbeiträge von der Steuer zurück erstattet. Ungeachtet der Versicherung in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung ist allerdings nur ein recht geringer Teil der Beiträge steuerlich zu berücksichtigen. Er findet sich im Sonderausgabenabzug wieder. 

Der Sonderausgabenabzug

Bei der Steuererklärung wird die Auslandskrankenversicherung bei den Sonderausgaben angesetzt. Gesetzlich Versicherte können ihre Auslandskrankenversicherung bei der Steuer bis zu einer Höhe von insgesamt 1.900 Euro geltend machen, wenn es sich um Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und Mitversicherte handelt. Für Selbständige gilt für die Auslandskrankenversicherung Sonderausgaben ein Höchstbetrag von 2.800 Euro. Zu beachten ist allerdings, dass in diesem Sonderausgabenabzug nicht nur die Auslandskrankenversicherung bei der Steuer berücksichtigt ist, sondern die gesamte gesetzliche Krankenversicherung. Der Sonderausgabenabzug in Höhe von 1.900 Euro und 2.800 Euro deckt also die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich der Absicherung im Ausland ab. Soll die Auslandskrankenversicherung durch Sonderausgaben steuerwirksam angesetzt werden, müssen gesetzlich Versicherte sowohl die Beiträge für ihre gesetzliche Krankenversicherung als auch die Prämien für ihre zusätzliche private Absicherung angeben. Berücksichtigt werden allerdings nur Beiträge bis zu den genannten Höchstsätzen. Wollen privat Versicherte bei der Steuererklärung eine Auslandskrankenversicherung angeben, wird dies komplizierter. Privat Versicherte dürfen lediglich die Beiträge für die Grundversorgung als Sonderausgaben angeben, ein entsprechender Nachweis wird von den Versicherungsgesellschaften versandt. Jeglicher Versicherungsschutz, der über die Grundversorgung hinaus geht, bleibt unberücksichtigt, obwohl privat Versicherte ebenfalls den absetzbaren Höchstsätzen unterliegen. Sind die Kosten für die Grundversorgung allerdings höher als die Höchstsätze, dürfen die Beiträge in voller Höhe angesetzt werden. Trotzdem kommt auch dann in der Steuererklärung eine Auslandskrankenversicherung nicht zum Ansatz. Weitere Beiträge zur Unfall-, Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung dürfen nur noch abgesetzt werden, wenn die Prämien der Krankenversicherung die Höchstsätze nicht ausschöpfen. 

Wichtig zu wissen

Neben der Prüfung, ob die eigene Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar ist, ist auch zu prüfen, ob eine Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen möglich ist für Kinder und den Ehepartner. Eine Auslandskrankenversicherung ist steuerlich absetzbar unter den genannten Voraussetzungen, wenn der Ehepartner mitversichert wird. Unter diesen Bedingungen ist auch eine Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen möglich, wenn der Versicherungsnehmer eine Absicherung für seine Kinder abschließt.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich