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Auslandskrankenversicherung für den Wohnsitz im Ausland

Bedeutsam ist für die Auslandskrankenversicherung, ob vor dem dauernden Auslandsaufenthalt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen wurde.

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Rechtliche Regelungen
    • innerhalb der EU, mit EWR-Staaten und mit der Schweiz
    • Sozialversicherungsverträge mit anderen Staaten
  • Wohnsitz im europäischen Ausland
    • Grundsatz Territorialitätsprinzip: Gültigkeit der Rechtsvorschriften des Beschäftigungslandes
    • Ausnahme „Ausstrahlung“: bei Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland (begrenzt auf maximal 24 Monate) 
    • Voraussetzung der „Entsendung“: Eingliederung in das entsendende deutsche Unternehmen, Weisungsgebundenheit, Gehaltsbezug
    • Im Rahmen einer Entsendung gilt das deutsche Krankenversicherungsrecht fort.
    • Finanzielle Belastungen des Arbeitgebers bei ausländischen Wohnsitzen von Arbeitnehmern können durch eine Auslandskrankenversicherung aufgefangen werden.
    • Selbständige: Geltung des Krankenversicherungsrechts desjenigen Staates, in dem sie hauptsächlich tätig sind
    • Rentner: grundsätzlich Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, wenn nur eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung bezogen wird
    • maßgebliches Recht für die Familienversicherung: Recht des Wohnsitzstaates
  • Sonstige Staaten
    • Erlöschen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

  • maßgeblich für Versicherungsschutz bei Auslandswohnsitz: Regelungen im Versicherungsvertrag
  • Wohnsitz innerhalb des europäischen Gemeinschaftsraums: gewöhnlich Weitergeltung des Versicherungsschutzes
  • Wohnsitz außerhalb Europas: zumeist Erlöschen des Versicherungsschutzes nach ein bis drei Monaten
  • Abstimmung mit der privaten Krankenkasse erforderlich

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Leistungen und Beiträge der Angebote zur Auslandskrankenversicherung können variieren. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner ermöglicht einen umfassenden Überblick über die, auf dem Markt erhältlichen Angebote. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button “Zum Versicherungsvergleich”. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann die Auslandskrankenversicherung Ihrer Wahl online abgeschlossen werden.

 

 


 

Bedeutsam ist für die Auslandskrankenversicherung, ob der Versicherte vor seinem dauernden Auslandsaufenthalt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen hat.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Rechtliche Regelungen zur Auslandskrankenversicherung für im Ausland lebende Deutsche befinden sich in internationalen Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten. Spezielle Rechtsrahmen existieren im Verhältnis zu anderen EU- und EWR-Staaten sowie zur Schweiz. Krankenversicherungsabkommen wurden mit fünf Balkanstaaten, der Türkei und Tunesien abgeschlossen („Abkommensstaaten“). Im Verhältnis zu anderen Ländern bestehen jedoch keine Vereinbarungen zur Auslandskrankenversicherung für im Ausland lebende Deutsche.

Wohnsitzverlegung innerhalb des europäischen Gemeinschaftsraums

Grundsätzlich gilt bei im Ausland Beschäftigten das Territorialitätsprinzip, nach dem die Rechtsvorschriften des Beschäftigungslandes maßgeblich sind. Eine weitere Zugehörigkeit zur deutschen gesetzlichen Auslandskrankenversicherung für den Wohnsitz im Ausland ist aber innerhalb des europäischen Gemeinschaftsraums bei vorliegender „Ausstrahlung“ gegeben. Diese besteht dann, wenn ein Arbeitnehmer auf der Grundlage eines deutschen Arbeitsverhältnisses in das Ausland entsandt wurde und eine zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthaltes vereinbart ist. Von einem trotz Auslandsaufenthaltes fortgesetzten deutschen Beschäftigungsverhältnis ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer weiterhin in die Organisation des deutschen Unternehmens eingegliedert ist, Weisungen erhält und von dort Gehalt bezieht. Eine Weitergeltung der deutschen Auslandskrankenversicherung wenn man im Ausland lebt, ist aber nur für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten (EWR und Schweiz: 12 Monate mit 12-monatiger Verlängerungsmöglichkeit) vorgesehen. Die gesetzliche deutsche Auslandskrankenversicherung Umzug ins Ausland besteht also für den Zeitraum einer Entsendung fort. Die von ihrem Arbeitgeber in das Ausland entsandten Mitglieder deutscher Krankenkassen haben gegenüber ihrem Arbeitgeber bei Erkrankungen einen Anspruch auf Sicherstellung des Niveaus der deutschen Krankenversicherung. Damit möglicherweise entstehende finanzielle Belastungen können durch Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für den Wohnsitz im Ausland, die auch Rücktransportkosten nach Deutschland umfasst, vermieden werden. Wird unmittelbar – ohne zugrundeliegendes deutsches Arbeitsverhältnis – eine Beschäftigung im Ausland aufgenommen, gilt das deutsche Krankenversicherungsrecht nicht. Für Selbständige gilt das Krankenversicherungsrecht des Staates, in dem sie hauptsächlich tätig sind. Dagegen verbleiben Rentner grundsätzlich in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie nur eine Rente aus der deutschen Sozialversicherung beziehen. Eine eventuell bestehende Familienversicherung richtet sich nach dem Krankenversicherungsrecht am neuen Wohnsitz. Möglicherweise niedrigere Einkommensgrenzen im neuen Wohnsitzstaat können die Pflicht zu einer selbständigen Auslandswohnsitz Auslandskrankenversicherung für einzelne Familienmitglieder auslösen.

Sonstige Staaten

Wird der Wohnsitz in einen außerhalb des europäischen Gemeinschaftsraums befindlichen Staat verlagert, erlischt die deutsche gesetzliche Auslandskrankenversicherung wenn man im Ausland lebt.

Private Krankenversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung wenn der Hauptwohnsitz im Ausland ist, nach den vertraglichen Vereinbarungen. Private Krankenversicherungen gewähren gewöhnlich innerhalb des europäischen Gemeinschaftsraums unveränderten Krankenversicherungsschutz. Bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas gilt die private Auslandswohnsitz Auslandskrankenversicherung oft nur für einen bis maximal drei Monate fort. Anschließend ist eine Auslandskrankenversicherung Umzug ins Ausland notwendig. In jedem Einzelfall einer Auslandskrankenversicherung wenn der Hauptwohnsitz im Ausland ist, muss die Vorgehensweise mit der deutschen privaten Krankenkasse abgestimmt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich