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Auslandskrankenversicherung Hartz 4

Die Empfänger von Hartz 4-Leistungen sehen sich grundsätzlich vor die Herausforderung gestellt, ihre Lebenshaltungskosten aus dem knappen Regelsatz zu decken. Auch unter Einbeziehung weiterer staatlicher Unterstützung reicht der Regelsatz meist nicht aus, um alle anfallenden Ausgaben zu tragen. Regelmäßig stellt sich die Frage, welche Leistungen für die Krankenversicherung im Ausland bei dem Bezug von Hartz 4 vom Träger der Sozialhilfe zu zahlen sind.

Die Regelungen im Überblick

  • Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die Übernahme ihrer Krankenversicherungsbeiträge
  • Die GKV bietet im Ausland einen rudimentären Schutz bei ambulanten, stationären und dentalen Leistungen
  • Eine private Zusatzkrankenversicherung für das Ausland wird nicht erstattet
  • Privat Versicherte haben ebenfalls einen Anspruch auf Erstattung der Versicherungsbeiträge
  • Die PKV kann auch bei einem Hartz 4-Bezug eine Auslandskrankenversicherung anbieten, wenn der Tarif es vorsieht

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Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ ist der interne Tarifrechner erreichbar, mittels dem die individuellen Beiträge berechnet werden und die Leistungen eingesehen werden können. Weiterhin lassen sich weitere Versicherungsangebote miteinander vergleichen.

 


 

Empfänger von Hartz 4-Leistungen sehen sich in der Regel vor die Herausforderung gestellt, ihre laufenden Ausgaben kaum noch bezahlen zu können. Der Regelsatz einschließlich aller anderen anwendbaren staatlichen Unterstützungen reicht kaum aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Auf den ersten Blick scheint es deshalb kaum möglich, eine Auslandskrankenversicherung bei Hartz 4 zu zahlen. Bei genauerem Hinsehen allerdings zeigt sich, dass auch bei einem Bezug von Hartz 4 Ausland Krankenversicherung Hartz 4 zu bezahlen ist. Zu unterscheiden ist die gesetzliche und die private Krankenversicherung, doch bei beiden Systemen gibt es Möglichkeiten, eine Auslandskrankenversicherung bei Hartz IV zu erstatten. 

Die gesetzliche Krankenversicherung bei Hartz 4

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt einen Auslandsaufenthalt sehr rudimentär ab. Meist ist der Versicherungsschutz auf wenige Länder beschränkt, auch können bestimmte Vertragsärzte aufzusuchen sein, im Zweifel muss ein Krankenschein für das Ausland vorgelegt werden. Ungeachtet dessen müssen die Empfänger von Hartz 4 eine gesetzliche Krankenversicherung nachweisen, die Beiträge werden von dem Träger der Sozialhilfe übernommen. Damit ist eine substanzielle Auslandskrankenversicherung bei Hartz 4 durchaus möglich. Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung, die für einen längeren Zeitraum oder gar mit Weltdeckung gilt, ist als Auslandskrankenversicherung mit Hartz IV nicht zu bezahlen. Wird ein solcher Versicherungsschutz gewünscht, der über die medizinisch notwendige Krankenversicherungspflicht weit hinaus geht, dann muss man diesen aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings sollte ein langer Aufenthalt im Ausland aus beruflichen Gründen bei einem Bezug von Hartz 4 kaum erforderlich sein, deshalb sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit, diese Leistungen durch den Träger der Sozialhilfe zu bezahlen.

Die private Auslandskrankenversicherung bei Hartz 4

Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, wird bei einem Bezug von Hartz 4 Ausland Krankenversicherung Hartz 4 besser bezahlen können. Die Sozialgesetzgebung hat entschieden, dass die Beiträge für eine private Krankenversicherung bei dem Bezug von Hartz 4-Leistungen vom Träger der Sozialhilfe in vollem Umfang zu übernehmen sind. Damit wird auch eine Auslandskrankenversicherung von Hartz IV und dem Träger der Sozialhilfe gezahlt. Allerdings lohnt sich ein Blick auf die Versicherungsbedingungen im Tarif, denn nicht jeder Tarif wird in voller Höhe als Auslandskrankenversicherung bei Hartz Vier übernommen

Die Wahl des passenden Tarif

In der privaten Krankenversicherung wird die Leistung maßgeblich durch den gewählten Tarif bestimmt. Sieht ein Tarif für eine Auslandskrankenversicherung bei Hartz Vier nur eine Abdeckung von kurzfristigen Reisen ins Ausland vor oder sind nur bestimmte Länder im Versicherungsschutz abgedeckt, dann greift die Auslandskrankenversicherung bei ALG 2 ebenfalls nur begrenzt. So sehen viele günstige Tarife keine Weltgeltung vor, sie sind dann nur auf das europäische Ausland und auf zeitlich begrenzte Aufenthalte beschränkt. Diese Einschränkungen gelten auch für eine Auslandskrankenversicherung bei ALG 2. Hochpreisige Tarife können eine Auslandskrankenversicherung durchaus einschließen, doch dann bleibt die Frage, ob diese Auslandskrankenversicherung bei Arbeitslosengeld 2 in vollem Umfang erstattet wird. Im Zweifel hilft die Frage bei dem Träger der Sozialhilfe, in welchem Umfang eine Auslandskrankenversicherung bei Arbeitslosengeld 2 übernommen wird.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich