Auslandskrankenversicherungen
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Auslandskrankenversicherung Leistungen

Für Auslandsaufenthalte ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll und dringend empfehlenswert, wenn hohe Eigenkosten im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland vermieden werden sollen.

Was zahlt die Auslandskrankenversicherung im Ausland:

  • Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen
  • Kosten für alle notwendigen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
  • alle finanziellen Aufwendungen für Krankentransporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus im Ausland
  • Kosten für den Notarzt im Ausland
  • Kosten für die Bergung von Verletzten
  • Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
  • beim Tod im Ausland: die Bestattungskosten, alternativ die Kosten für die Überführung des Leichnams
  • Kosten für Zahnbehandlungen bei akuten Schmerzen
  • notwendige Reparaturen am Zahnersatz
  • Kosten für eine Geburt im Ausland werden nicht von allen Versicherungen übernommen

Die Auslandskrankenversicherung zahlt nicht für

  • ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen chronischer Erkrankungen

Die gesetzliche Auslandskrankenversicherung übernimmt nur die Kosten

  • für kassenärztlich abgerechnete ambulante und stationäre Behandlungen in den Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen
  • Kosten, entsprechend der deutschen Gebührenverordnung

Versicherungsvergleich

  • Da die Angebote zur Auslandskrankenversicherung hinsichtlich des Leistungsumfangs und Der Prämienhöhe stark variieren, ist ein Versicherungsvergleich in jedem Fall ratsam. Nutzen Sie hierfür beispielsweise den Tarifrechner auf unserer Seite

Bei Langzeitaufenthalten im Ausland

  • kann der Abschluss einer Anwartschaft sinnvoll sein

Bei jedem Menschen können jederzeit Erkrankungen oder Unfälle dazu führen, dass ärztliche Hilfe und Behandlung notwendig wird. Aus diesem Grund besteht innerhalb Deutschlands auch eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Für Auslandsaufenthalte sollte immer eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Doch welche Leistungen sind in der Auslandskrankenversicherung enthalten und was zahlt die Auslandskrankenversicherung tatsächlich?

Ambulante Behandlungen

Fast jeder Reisende hat es schon einmal erlebt: Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall am Urlaubsort machen einen Arztbesuch im Ausland notwendig. In dieser Situation zahlt die Auslands Krankenversicherung die kompletten Behandlungskosten. Dabei besteht auch im Ausland eine freie Arztwahl. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten unabhängig davon, ob die Behandlung als Kassen- oder Privatpatient erfolgt. Selbstverständlich erbringt die Auslandskrankenversicherung auch die Leistungen für alle notwendigen Medikamente, Heilmittel und Verbandsmittel. Bei vielen Tarifen gehört ein Informationsdienst über die allgemeinen Möglichkeiten zur ärztlichen Versorgung am Aufenthaltsort. Darüber hinaus vermittelt die Versicherung auf Wunsch deutsch- oder englisch sprechende Ärzte im Ausland, sodass die Verständigung für den Patienten einfacher wird. Für eine gute und unkomplizierte Nachbehandlung in Deutschland stellt die Versicherung den Kontakt zwischen dem behandelnden Arzt im Ausland und dem Hausarzt her.

Stationäre Behandlungen

Auch im Urlaub kann es passieren, dass eine Erkrankung oder ein Unfall eine Behandlung im Krankenhaus notwendig macht. Eine Auslandskrankenversicherung kommt für alle Kosten rund um den Krankenhausaufenthalt auf. So übernimmt sie die Kosten für alle notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen, sowie für notwendige Operationen. Darüber trägt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die stationäre Unterbringung und Betreuung des Patienten. Dazu erstellt die Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus. In einigen Tarifen ist die Unterbringung einer nahestehenden Person und bei Kindern das Rooming-in mit im Leistungsumfang enthalten. Hier lohnt es sich jedoch, die angebotenen Tarife in Bezug auf ihren Leistungsumfang genau miteinander zu vergleichen.

Krankentransporte, Notarzteinsatz, Bergung von Verletzten und Krankenrücktransporte

Ist bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall im Ausland aus medizinischen Gründen ein Krankenrücktransport des Patienten notwendig, wird der Rücktransport von der Versicherung organisiert und die anfallenden Kosten getragen. Ebenfalls mit im Versicherungsumfang enthalten sind Krankentransporte in das nächstgelegene Krankenhaus im Ausland oder auch der Einsatz eines Notarztes vor Ort. Immer wieder werden nach Unfällen aufwendige und teure Bergungsarbeiten zur Rettung des Verletzten notwendig. Geschieht ein solches Unglück im Ausland übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Bergungskosten.

Tod im Ausland

Verstirbt die versicherte Person während eines Auslandsaufenthaltes, zahlt die Versicherung die Kosten für die Bestattung im Ausland. Bei dieser Versicherungsleistung kann es große Unterschiede in den Tarifen geben. Je nach Tarif werden die Bestattungskosten bis zu einer unterschiedlichen Maximalsumme von der Versicherung getragen. Einige Auslandskrankenversicherungen übernehmen alternativ zu den Bestattungskosten im Ausland die Kosten für die Überführung des Leichnams zurück nach Deutschland. Mit unserem Tarifrechner berechnen Sie schnell und unkompliziert die passenden und günstigsten Versicherungsangebote.

Zahnbehandlungen

Muss der Versicherte während seines Auslandsaufenthaltes aufgrund akuter Zahnprobleme zum Zahnarzt zahlt die Auslandskrankenversicherung die Zahnbehandlung bei akuten Schmerzen. In den meisten Versicherungstarifen sind auch einfache Zahnfüllungen und notwendige Reparaturen am Zahnersatz mit im Versicherungsumfang enthalten.

Geburt im Ausland

Kommt es während des Auslandsaufenthaltes zu einer Geburt werden die Kosten nicht immer und automatisch von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Es gibt Tarife, in denen die Auslandskrankenversicherung bei Geburt während der Auslandsreise alle anfallenden Kosten übernimmt. Manchmal ist auch Rooming-in für Mutter und Kind mit im Versicherungsumfang enthalten. Doch auch gilt es, die Versicherungstarife genau zu vergleichen, wenn böse Überraschungen vermieden werden sollen. Mit unserem Tarifrechner können die passenden und die günstigsten Angebote zur Auslandskrankenversicherung schnell und einfach ermittelt und berechnet werden. Nicht selten zieht die Auslandskrankenversicherung bei Geburt im Ausland dennoch hohe Eigenkosten für die Versicherte nach sich, denn oftmals gehören Geburtskosten nicht zum Leistungsumfang. In manchen Fällen erstattet die Auslandskrankenversicherung als Beihilfe auch nur einen Teil der entstandenen Kosten.

Was zahlen die Auslandskrankenversicherungen nicht?

Eine Auslandskrankenversicherung ist für jeden, der eine Auslandsreise plant, eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Dennoch zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht für jede Behandlung. Grundsätzlich gilt, dass die Auslandskrankenversicherung nur die Kosten für Behandlungen übernimmt, die aufgrund unvorhersehbarer Erkrankungen oder Unfällen im Ausland notwendig werden. Besteht also eine chronische Erkrankung werden die Behandlungskosten während des Urlaubs nicht automatisch von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Dennoch kann es in Ausnahmefällen sein, dass die Auslandskrankenversicherung auch für Behandlungen bereits vorhandener und chronischer Erkrankungen die Kosten übernimmt. Dies trifft immer dann zu, wenn eine im Ausland notwendige Behandlung nicht vorhersehbar war.

Leistungen der gesetzlichen Auslands Krankenversicherung

Auch wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, genießt in gewissem Umfang einen Versicherungsschutz im Ausland. Auf diesen Versicherungsumfang sollte sich jedoch niemand während einer Auslandsreise verlassen. Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Ausland Krankenversicherung nur in den Ländern, welche mit Deutschland ein Sozialabkommen abgeschlossen haben. Dieser besteht jedoch nur für kassenärztliche Leistungen im Rahmen der deutschen Gebührenverordnung. Da im Ausland die meisten ambulanten und auch stationären Behandlungen als Privatpatient abgerechnet werden, werden derartige Kosten generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch wenn auf kassenärztlicher Basis abgerechnet wird, geschieht dies im Ausland nach den Gebührenverordnungen des jeweiligen Landes. Somit muss bei Privatbehandlungen mit der vollen Kostenübernahme und bei kassenärztlichen Behandlungen zumindest mit einer teilweisen Kostenübernahme durch den Patienten gerechnet werden. Daher bieten auch die gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel ihren Mitgliedern die Möglichkeit, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Auslandskrankenversicherung und Anwartschaft

Bei einem Langzeitaufenthalt im Ausland ist es häufig sinnvoll für den Zeitraum des Auslandaufenthaltes aus der gesetzlichen Krankenkasse auszutreten. Für Langzeitaufenthalte im Ausland können spezielle Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen werden und oftmals wäre es unklug in dieser Zeit noch zusätzlich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen. Unter diesen Umständen sollte vorab jedoch genau überlegt und geprüft werden, ob es nicht sinnvoll ist eine sogenannte Anwartschaft auf den Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse abzuschließen. Der Wiedereintritt nach der Rückkehr aus dem Ausland ist unter Umständen nicht so einfach möglich, denn die Chance wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, gibt es nach der Rückkehr ohne den Abschluss einer Anwartschaft keine Chance auf den Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich