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Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittversicherung

Zwischen der Reiserücktritts- und der Auslandskrankenversicherung bestehen grundlegende Unterschiede und nur wenige Gemeinsamkeiten. Unterschiede bestehen vor allem bei den enthaltenen Leistungen, dem Gegenstand der Versicherung und der Geltungsdauer.

Merkmale der Reiserücktrittsversicherung

  • Versicherungsschutz besteht von der Buchung der Reise bis zum Antritt der Reise
  • Reiserücktrittskostenversicherung und die Reiseabbruchversicherung sind Sachversicherungen
  • Erstattung von Mehraufwendungen bei einem verspäteten Reiseantritt
  • Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornierungskosten bei einem Nichtantritt
  • Zusätzlicher Einschluss der Kostenübernahme bei einem Reiseabbruch möglich
  • Beitragsberechnung erfolgt in Abhängigkeit vom Wert der gebuchten Reise

Merkmale der Auslandskrankenversicherung

  • Auslandskrankenversicherung ist eine personenbezogene Versicherung
  • Abschluss der Auslandskrankenversicherung als Zusatz-und Ergänzungskrankenversicherung
  • Beiträge zur Auslandskrankenversicherung sind steuerlich absetzbar
  • Erstattung von Kosten für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen
  • Übernahme von Transportkosten in das Heimatland bei medizinischer Notwendigkeit
  • Übernahme von Überführungs- oder Bestattungskosten bei Eintritt des Todes im Ausland
  • Versicherungsschutz besteht ab dem Antritt der Reise bis zur Rückkehr in das Heimatland
  • Beitragsberechnung aufgrund der Daten des Versicherungsnehmers

Gemeinsamkeiten der Reiseversicherungen

  • Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung für Singles, Paare und Familien mit Kindern verfügbar
  • Beide Reiseversicherungen sind für Einzelreisen abschließbar
  • Auslandskranken- und Reiserücktrittsversicherungen mit Ganzjahresschutz für alle Reisen abschließbar

Beitrag berechnen & Anbieter vergleichen

Die Beiträge zur Reiserücktritts- und zur Auslandskrankenversicherung sind überwiegend vom Anbieter abhängig. Mit dem auf dieser Seite integrierten Tarifrechner können Sie die aktuell verfügbaren Angebote vergleichen und die günstigste Police online beantragen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt zum Tarifrechner.

 


 

Für einen dienstlichen oder aber einen privaten Auslandsaufenthalt sind die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandskrankenversicherung zwei wichtige und empfehlenswerte Reiseversicherungen. Die Auslandskrankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherung können als Versicherungspolice mit einem Einmalschutz oder einem Ganzjahresschutz für alle Einzelreisen innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden. Zudem gibt es die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandskrankenversicherung bei vielen Anbietern als Bestandteil eines Reiseversicherungs- oder Reiseschutzpaketes. Die reine Kombination einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung wird nicht angeboten. Betrachtet man die Leistungen von Reiserücktrittsversicherungen vs. den Auslandskrankenversicherungen, bestehen nur sehr wenige Gemeinsamkeiten aber gleichzeitig deutliche Unterschiede. Bei der Gegenüberstellung von Auslandskrankenversicherungen vs. den Reiserücktrittsversicherungen liegen die Hauptunterschiede bei den enthaltenen Leistungen und insbesondere bei dem Gültigkeitszeitraum der Versicherungspolice. Jede Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung kann für Alleinreisende, für Paare und für Familien mit mehreren Kindern abgeschlossen werden. Wenn man Auslandskrankenversicherung vs. Reiserücktrittsversicherungen rein anhand der finanziellen Leistung im Versicherungsfall beurteilen will, ist ganz klar bei der Auslands- und Reisekrankenversicherung der umfassendere Schutz vor finanziellen Aufwendungen gegeben.

Auslandskrankenversicherungen vs. Reiserücktrittsversicherungen – Laufzeit und Gültigkeit

Die Auslandskrankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherungen weisen im Bereich des Versicherungszeitraums einen eindeutigen Unterschied auf. Die Reiserücktrittsversicherung deckt den Zeitraum von der bestätigten Buchung der privaten oder dienstlichen Reise bis zum Zeitpunkt der Abreise. Wenn die Reiserücktrittsversicherung einschließlich einer Reiseabbruchversicherung abgeschlossen wurde, tritt die Police zur Deckung von Rückreisekosten und Mehrkosten aufgrund des Abbruchs mit der Abreise in Kraft. Die Reiserücktrittsversicherung und damit die enthaltenen Versicherungsleistungen bei einem Nichtantritt oder einem verspäteten Antritt der Reise entfallen mit der Abreise des Versicherungsnehmers. Die Auslandskrankenversicherung dagegen tritt erst mit dem Abreisezeitpunkt und dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung in Kraft. Mit der Ankunft im Zielland besteht der volle Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung für alle versicherten Personen. Erst mit dem Erreichen des Heimatlandes und des Wohnortes endet der Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung. Der Schutz bei einer Ganzjahrespolice lebt sowohl bei der Reiserücktrittsversicherung als auch bei der Auslandskrankenversicherung mit jeder Reisebuchung erneut auf.

Reiserücktrittsversicherungen vs. Auslandskrankenversicherungen – Versicherungsgegenstand

Aufgrund der unterschiedlichen Leistungen entfallen Reiserücktrittsversicherungen und Auslandskrankenversicherungen in zwei völlig unterschiedliche Versicherungssparten. Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Sachversicherung, da sie für die finanziellen Folgen bei einem Nichtantritt der Reise oder einem verspäteten Antritt aufkommt. Die Auslandskrankenversicherung dagegen ist eine Personenversicherung und wird als Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Sie umfasst Leistungen bei einer ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Behandlung im Ausland. Zudem sind über die Auslandskrankenversicherung die bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport anfallenden Aufwendungen gedeckt. Da die Auslandskrankenversicherung im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung auf eine Person bezogen ist, besteht die steuerliche Absetzbarkeit in vollem Maße. Die Beiträge zur Auslandskrankenversicherung sind sowohl bei einer Einzelversicherung als auch bei einem Reiseschutz- oder Reiseversicherungspaket als Aufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung ansetzbar.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung schütz vor Krankheitskosten auf Reisen ins Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt. In den letzten Jahren hat sich folgende Regelung immer weiter durchgesetzt: Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich die Schadensfälle innerhalb der Länder ereignen, mit denen ein Sozialabkommen vereinbart ist. Zu diesen sogenannten "Schengen-Staaten" gehören fast alle europäischen Staaten. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und alle anfallenden Krankheitskosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt ist also dringend anzuraten. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Krankenversicherungen rechnen alle Krankheitskosten nach festgelegten Standardsätzen ab. Diese können jedoch im Ausland ganz anders bemessen sein als in Deutschland. Daher kann zu teilweise hohen Eigenkosten der Betroffenen kommen, sofern nur der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkasse besteht. Eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt würde die kompletten Krankheitskosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Auch ein, aus medizinischer Sicht, notwendigen Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Da Krankenrücktransporte extrem teuer sind, könnte die finanzielle Belastung für den Betroffenen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Krankenrücktransporte aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland.

Was sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist wirklich groß und für den Laien oft undurchschaubar. Welche Auslandskrankenzusatzversicherung tatsächlich die richtige ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Generell gilt die Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto umfangreicher sollte der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung sein. Bei kurzen Auslandsreisen reicht in der Regel eine normale Auslandkrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten im Ausland sind Krankenversicherungen mit umfassenden Vorsorgeleistungen empfehlenswert. Darüber hinaus sollte auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland Versicherungsschutz bestehen. Für alle, die mehrfach im Jahr verreisen ist eine Jahresversicherung interessant. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten ist es wichtig, die richtige Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Dabei sollte vor allem die Reisedauer berücksichtigt werden. Eine Auslandskrankenversicherung sollte generell vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für Sonderfälle gibt es spezielle Angebote. So bieten einige Anbieter Reisekrankenversicherungen speziell für Studenten, Au-Pairs oder auch Rentner an.

Auslandskranken-Versicherungen im Vergleich